Anwaltliche Vollmacht - Befreiung von §181 BGB normal?
Hallo Ihr Lieben,
habt ihr eine Idee ob das normal ist? Ich finde zu §181 BGB nur Infos, die in die Richtung Familienrecht oder wegen GmbHs gehen - aber nichts bezüglich anwaltlicher Vollmachten. Es geht mir nicht um wasserdichten Rechtsrat, aber eine "Idee" wäre schon super :)
Ist das normal? Birgt die Befreiung ein Risiko? Wofür macht dies der Anwalt (ein konkretes Beispiel wäre echt hilfreich). Ich wollte ihn erst fragen, wofür das ist, damit wir etwas "gerüstet" sind.... :)
Ich danke euch!
Mareikinchen
2 Antworten
Eine Befreiung von § 181 BGB in einer Vollmacht ist nicht unüblich bzw sogar wohl normal. Der Anwalt erhält hierdurch die Möglichkeit, Verträge zwischen ihm und euch abzuschließen. Das anwaltliche Berufsrecht und das Strafrecht verhindern aber, dass der Anwalt diese Befugnis zu eurem Nachteil ausnutzt.
Ihr könnt den entsprechenden Zusatz in der Vollmacht auch durchstreichen, falls ihr trotzdem Bedenken haben solltet.
Wozu soll denn der Anwalt bevollmächtigt werden?
Vertretung im Strafprozess?
Vertretung im Zivilprozess?
Vermögensverwaltung?
Wenn der Anwalt bevollmächtigt würde das Vermögen eines Minderjährigen zu verwalten und wäre von 181 BGB befreit, dann könnte er dem Jugendlichen z. B. sein eigenes Auto verkaufen.
Nein, da besteht keine Gefahr, wenn die Euch vertreten, dürfen sie den Prozessgegner nicht annehmen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hierzu: Für zunächst eigentlich nur außergerichtliche Beratung, was wir immer als nächstes tun sollen. Es geht um Handelsrecht. Wir haben aber ein bisschen Sorge, dass der Gegner bei der gleichen Kanzlei sein könnte - ich weiß nicht, ob da der 181 gefährlich sein kann.