Hausverbot durch Bevollmächtigte?
Für eine Rentnerin Anfang Achtzig besteht eine notarielle Vorsorge und Genralvollmacht.
Die ältere Dame ist bereits etwas betagt und kann nicht mehr alles allein regeln.
Nun soll ein Hausverbot erteilt werden.
Kann ein Hausverbot wirksam durch Generalbevollmächtige erteilt werden ?
catweazle01
26.04.2022, 08:11
von wem gegen wen soll das Hausverbot erteilt werden??
Rombinius
26.04.2022, 08:29
Beitragsersteller
vom Bevollmächtigten
2 Antworten
Generalbevollmächtige
General.... bedeutet ind em Fall alles, also rundum alles ohne Ausnahme.
Man ist also bevollmächtigt, wirklich alles in Vertretung der älteren Dame zu regeln und zu bestimmen.
Das bedeutet, ja klar, wenn die eiN Haus hat und jemand da ausgeschlossen werden soll, kann das der Generalbevollmächtigte entscheiden und tun.
Ja, natürlich: Das Hausrecht unterliegt der Generalvollmacht.