Unterschrift nach Lähmung nicht mehr möglich - Vollmacht?
Hallo. Eine rein theoretische Situation, welche vielleicht gar nicht so theoretisch ist:
Jemand wird spontan im ganzen Körper gelähmt und kann dadurch überhaupt keine Unterschrift mehr tätigen, einzig einfache Handzeichen sind möglich. Ebenso Sprechen ist nicht möglich, geistig ist derjenige jedoch noch komplett anwesend. Diese Person hat einen Ehepartner sowie Kinder.
Jetzt hat die Person noch Besitz auf ihrem Namen, wie zum Beispiel ein Auto welches nur abgemeldet in einer Garage wartet. Es wurde vorher keine Vollmacht explizit ausgesprochen, was wäre denn eine Möglichkeit diese Wertgegenstände jemandem anders zu übertragen?
4 Antworten
Durch einen Notar oder Anwalt.
Wenn es diesen Menschen geben sollte, dann benötigt er meiner Meinung nach sowieso einen gerichtlich bestellten Betreuer. Für jegliche Abschnitte des Lebens, die einer Unterschrift bedürfen, sei es nur die Kommunikation mit der Krankenkasse für Hilfsmittel oder das Bankkonto.
Ich würde die Antwort davon abhängig machen, was sich noch alles im Eigentum dieses Menschen befindet.
Also in deinem Beispiel sollte das kein Problem sein. Via Handzeichen kann er eine Willenserklärung abgeben, dass das Auto von der Frau verkauft werden darf. Schwieriger wird es bei Dingen die eine Unterschrift erfordern oder wenn du gar keine WE mehr abgeben kannst. Hier ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Ansonsten bestimmt ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer.
Damit man diese beweisen kann sollte es jemand sein oder auch mehrere, die das Gericht für vertrauensvoll halten dürfte. Das heißt am besten mehr als eine Person und jemand der von dem Vertrag nicht profitieren würde.
Willenserklärung unter Zeugen!
Wie genau läuft das ab? Man erklärt der gelähmten Person das gewollte Geschäft, diese Bestätigt ihr Einverständnis, optional auf Video. Meines Wissens nach müsste ein Vertrag für eine Besitzübergabe dann ja von jemandem unterschrieben werden. Von wem?
Er muss die Vollmacht für einen Dritten erklären und dieser führt das Rechtsgeschäft durch
Wer muss denn dafür Zeuge sein, dass diese Willenserklärung gültig ist?
Keinesfalls ein Angehöriger!
Es kommt auch immer auf das "was" an! Für ein gebrauchtes zehn Jahre altes Auto reicht der Nachbar des Vertrauens, bei dem Verkauf des Hauses muss es ein Notar sein.....
Wer sollte denn bei der Willenserklärung Zeuge sein, dass diese gültig ist?