Ausbildung via Aufhebungsvertrag beendet, Arbeitslosengeld?

6 Antworten

Durch den Aufhebungsvertrag hast du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Die im Raum stehende fristlose Kündigung wäre aber genau so gehandhabt worden.

Du wirst also 12 Wochen Sperre bekommen

Wenn du 2 Jahre lang eingezahlt hast, hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings wird das nicht viel sein. Eine Sperre kann es zum einen wegen dem aufhebungsvertrag geben, evtl kannst du hier drum herum kommen, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du unter Druck gesetzt würdest. Es kann aber auch zum anderen eine Sperre geben, weil du dich erst verspätet Arbeitssuchend gemeldet hast. Auch wenn du, verständlicherweise, familiäre Probleme hast, muss man sich an die Vorgaben halten. Auch im späteren Berufsleben kannst du nicht einfach tun und lassen was du willst. Ich habe nur mal persönlich auf dem Amt mitbekommen, dass jemand eine zwei wöchige Sperre bekommen hat, weil er seinen Termin verpasst hat.

DerHans  15.04.2015, 11:39

Auch wer unter Druck gesetzt wird, kann sich anschließend vor dem Arbeitsgericht wehren. Das verlangt dann die Arbeitsagentur sogar ausdrücklich. Dafür sind die Fristen jetzt aber ebenfalls verfallen.

Durch den Aufhebungsvertrag hast du beim Arbeitsamt eine 12 Wöchige Sperre. Arbeitslosengeld ALG 1 bedarf ausserdem einer Anwartschaftszeit (vorherige mehrjährige Anstellung). Ebenfalls beginnt die Wartezeit auch erst nach Antragstellung (durch die Fristverzögerung  (Meldungpflicht innerhalb von 3 Tagen) kann dir noch eine Verlängerung der Sperrfrist drohen.

Ich hätte so einen Aufhebungsvertrag nicht so ohne weiteres unterschrieben.Es müßen schon schwerwiegende Gründe vorliegen bevor man einem Azubi fristlos kündigen kann.Du hättest dich vorher bei einem Anwalt schlau machen sollen.Und ja,es kann sein,dass du nun eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst.Eigentlich bist du auch verpflichtet dich arbeitssuchend zu melden.Geh zu deinem Amt hin und erkundige dich.

Jonny997 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 14:14

Mein Arbeitgeber war unzufrieden da meine Krankenmeldung 2x zu spät in der Berufschule eingegangen ist, daraufhin schrieb er mir direkt zwei Abmahnungen. Ich war beim Anwalt, dieser sagte mir dass solange die Krankenmeldungen vorliegen, mir mein Arbeitgeber keine Abmahnung schreiben kann. Daraufhin schickte er via Fax ein Schreiben dass Sie bitte die Abmahnungen aus meiner Akte entfernen sollen da diese nicht berechtigt sind. So naiv wie ich war und so leichtsinnig wie ich gehandelt habe, habe ich den Vertrag unterschrieben. Mir wurde leider auch keine Zeit gegeben, um in ruhe handeln zu können. Freitag Nachmittag hatte ich das Gespräch, bin danach direkt zum Anwalt gerannt und am Montag um 9 Uhr sollte ich mich entschieden haben.

Annelein69  14.04.2015, 14:17
@Jonny997

Nun ist das Kind ja in den Brunnen gefallen,leider. Geh nun zum Amt und erkundige dich wie es weiter geht.Und für die Zukunft unterschreibst du nicht mehr vorschnell,egal wie sehr du unter Druck bist,oder gesetzt wirst.

Also ich wurde damals von meinem Arbeitgeber gekündigt, habe dann ALG2 bekommen. 

Ich denke, dass du das mit der Beraterin abklären musst, wie das mit einem Aufhebungsvertrag ist. Evtl wäre es besser gewesen, wenn du gewartet hättest, bis dein Chef dich dann von sich aus kündigt.

Jonny997 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 14:11

Ja, ich war auch bei meinem Anwalt deswegen, dieser wollte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, jedoch war ich so sehr unter Druck gesetzt worden (Freitag Nachmittag das Gespräch mit der GF - Montag 9 Uhr die Entscheidung) dass ich kaum Zeit hatte mich zu Informieren, geschweige denn über alles nachzudenken.

Annelein69  14.04.2015, 14:11
@Jonny997

Das ist immer schlecht!