Kindergeld nach schulabbruch?
Hey, unzwar meine Frage: Ich würde gerne die 11te Klasse bzw die schule abbrechen und nächstes Jahr in die Ausbildung gehen. Sobald ich die schule verlasse bekomme ich ja kein Kindergeld mehr (bin im übrigen 17), wenn ich nächstes jahr September/ Oktober dann aber in die Ausbildung gehe (schulische Ausbildung), bekomme ich dann wieder Kindergeld? Oder bleibt das Kindergeld ab dem tag wo ich die schule verlasse " für immer gestrichen?"
5 Antworten
Sobald ich die schule verlasse bekomme ich ja kein Kindergeld mehr (bin im übrigen 17),...
Wer bitte sagt denn solchen Unsinn? Du mußt dich nur "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung, dann besteht der Kindergeldanspruch lückenlos auch während deiner Stellensuche (ausserdem besteht ohne i-welche Voraussetzungen der Kindergeldanspruch immer bis zur Volljährigkeit):
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Wenn du den Ausbildungsvertrag schon hast, bekommst du Kindergeld bis zur Zeit wo du die Ausbildung anfängst und bis zum Ausbildungsende, wenn du unter 25 bist.
Wenn du den Ausbildungsvertrag noch nicht hast, würde ich mich schnell bemühen und bei der Agentur für Arbeit anrufen.
...oder besser gleich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden!
Siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse
Kindergeld wird ohne weitere Voraussetzungen gezahlt, bis du 18 Jahre alt wirst. Wenn Du erst nach Aifnahme der Ausbildung 18 Jahre alt wirst, wird das Kindergeld durchgehend gezahlt.
Wirst du vorher 18, können Deine Eltern ab Aufnahme der Ausbildung das Kindergeld wieder beantragen
Auch während der Stellensuche besteht Kindergeldanspruch, falls das Kind als Ausbildungssuchend bei der Berufsberatung gemeldet ist oder eigene Bemühungen vorlegen kann!
Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Das Kindergeld steht Dir auch nach dem Schulabschluss zu, bis zum Ende deiner ersten Ausbildung. Maximal bis zum 25. Lebensjahr.
DU (!) bekommst sowieso kein Kindergeld, zumal DU ja das Kind bist!
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich nur die Eltern. Die bekommen Kindergeld, weil die eben Kinder haben und Kinder Geld kosten.
Kinder bekommen kein Geld! ;-)