Fsj abgebrochen, Finanzamt nicht gemeldet. Muss ich Kindergeld zurückzahlen?

3 Antworten

Du hast also von September 2014 an ein FSJ - gemacht und wie lange hast du das bis 2015 ausgeübt ?

Wie alt bist du und ab wann hast du Bewerbungen geschrieben,warst du evtl.sogar bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet ?

Das Finanzamt hat damit nichts zu tun,für das Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig.

Solange du dein FSJ - gemacht hast und noch keine 25 warst,stand dir das Kindergeld auch zu,dass musst du dann schon mal nicht zurück zahlen.

Batuhcam 
Beitragsersteller
 24.08.2015, 17:27

Ja genau, bis Ende 2014 habe ich das gemacht und ab dem 1.1 bin ich die Bewerbungen am schreiben für die Ausbildungsplätze. Ich bin 20 Jahre alt und habe die Bewerbungen geschrieben seit September ungefähr, also seitdem ich mit dem freiwilligendienst angefangen habe. Jedoch war ich nicht als Ausbildungssuchend registriert. Das war auch mein Fehler. Ich wusste halt nicht, dass ich das bei der Familienkasse melden sollte, dass ich mein FSJ abgebrochen habe und Ausbildungssuchend bin. Sieht glaube ich etwas düster aus.

isomatte  24.08.2015, 17:59
@Batuhcam

Wenn du das alles durch Kopien belegen kannst,also am besten von Antwortschreiben,die du auf deine Bewerbungen bekommen hast,dann steht dir auch Kindergeld zu,wenn nicht,dann müssen es halt die Bewerbungen tun !

Das kannst du dann auch rückwirkend noch machen,wenn du schon einen Bescheid über die Rückforderung bekommen hast.

Denn Kindergeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden,wenn du ab da also die Anspruchsvoraussetzung erfüllt hast und die Nachweise vorgelegt werden können,dann dürfte es auch keinen Grund mehr für eine Rückforderung geben.

Hast Du Dich beim Arbetisamt gemeldet als ausbildungssuchend? Dann bekommst Du bzw. Deine Eltern weiterhin Kindergeld. Wenn Du jedoch nichts gemeldet hast, wirst Du wohl zurückzahlen müssen

Bewerbungen schreiben ist aber keine Ausbildung. Kindergeld steht dir als Volljährigen nur während einer Ausbildung zu. Eine Übergangsphase bis 4 Monate wird nur akzeptiert, wenn bereits feststeht, wann der nächste Ausbildungsabschnitt beginnt. Das Kindergeld wird also erstattet werden müssen. Keine Sorge, das kommt schon noch.

isomatte  24.08.2015, 15:53

Ein freiwilligen Dienst ist auch keine Ausbildung,trotzdem steht einem da Kindergeld zu,solange man noch keine 25 ist !