Fsj abgebrochen, Finanzamt nicht gemeldet. Muss ich Kindergeld zurückzahlen?
Also ich habe im September ein freiwilliges soziales Jahr angefangen jedoch nach 3 Monaten abgebrochen. Und ich muss ehrlich sein ich kenne mich mit solchen Sachen 0 aus und wusste auch nicht dass ich das beim Finanzamt melden sollte. Jetzt ist meine Frage muss ich das Kindergeld was ich in den letzten 8 Monaten bekommen habe zurückzahlen? Ich habe um die 110 Bewerbungen geschrieben in diesen 8 Monaten für eine Ausbildung also kann man nicht sagen ich hätte nichts getan. Wie sieht es jetzt aus werde ich das Geld zurückzahlen müssen nur weil ich keine Kenntnisse drüber hatte dass man alles beim Finanzamt melden muss? Zu meiner Verteidigung ich bin nicht in Deutschland geboren und lebe seit 8 Jahren hier deshalb sind mir viele Gesetze unbekannt.
3 Antworten
Du hast also von September 2014 an ein FSJ - gemacht und wie lange hast du das bis 2015 ausgeübt ?
Wie alt bist du und ab wann hast du Bewerbungen geschrieben,warst du evtl.sogar bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet ?
Das Finanzamt hat damit nichts zu tun,für das Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig.
Solange du dein FSJ - gemacht hast und noch keine 25 warst,stand dir das Kindergeld auch zu,dass musst du dann schon mal nicht zurück zahlen.
Wenn du das alles durch Kopien belegen kannst,also am besten von Antwortschreiben,die du auf deine Bewerbungen bekommen hast,dann steht dir auch Kindergeld zu,wenn nicht,dann müssen es halt die Bewerbungen tun !
Das kannst du dann auch rückwirkend noch machen,wenn du schon einen Bescheid über die Rückforderung bekommen hast.
Denn Kindergeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden,wenn du ab da also die Anspruchsvoraussetzung erfüllt hast und die Nachweise vorgelegt werden können,dann dürfte es auch keinen Grund mehr für eine Rückforderung geben.
Hast Du Dich beim Arbetisamt gemeldet als ausbildungssuchend? Dann bekommst Du bzw. Deine Eltern weiterhin Kindergeld. Wenn Du jedoch nichts gemeldet hast, wirst Du wohl zurückzahlen müssen
Bewerbungen schreiben ist aber keine Ausbildung. Kindergeld steht dir als Volljährigen nur während einer Ausbildung zu. Eine Übergangsphase bis 4 Monate wird nur akzeptiert, wenn bereits feststeht, wann der nächste Ausbildungsabschnitt beginnt. Das Kindergeld wird also erstattet werden müssen. Keine Sorge, das kommt schon noch.
Ein freiwilligen Dienst ist auch keine Ausbildung,trotzdem steht einem da Kindergeld zu,solange man noch keine 25 ist !
Ja genau, bis Ende 2014 habe ich das gemacht und ab dem 1.1 bin ich die Bewerbungen am schreiben für die Ausbildungsplätze. Ich bin 20 Jahre alt und habe die Bewerbungen geschrieben seit September ungefähr, also seitdem ich mit dem freiwilligendienst angefangen habe. Jedoch war ich nicht als Ausbildungssuchend registriert. Das war auch mein Fehler. Ich wusste halt nicht, dass ich das bei der Familienkasse melden sollte, dass ich mein FSJ abgebrochen habe und Ausbildungssuchend bin. Sieht glaube ich etwas düster aus.