Augen lasern steuerlich absetzen (Österreich)?
Das man es grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzen kann weiß ich.
Ich habe meine Laser-OP aber in Bratislava durchführen lassen, jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich sie trotzdem absetzen kann.
Ist es relevant, wo der Eingriff durchgeführt wurde?
Vor allem verunsichert mich der Satz "Diese Leistung ist von der Umsatzsteuer befreit", der auf der Rechnung steht.
3 Antworten
Wenn,und davon bin ich nicht überzeugt ( bitte einen Steuerberater oder direkt bei der Finanzbehörde nachfragen ) das Deine Augenbehandlung steuerlich absetzbar ist,
das ist nämlich in Deutschland sehr komplex,einmal nach der zumutbaren Belastung und dann im Katalog der überhaupt absetzbaren Behandlungen,
kommt es darauf an,das es eine zertifizierte ,gleichartige,in der Qualität Behandlung wie in Deinem Heimatland Österreich ist.
Ohne Umsatzsteuer ist lediglich ein Hinweis,das Du als Selbständiger die Umsatzsteuer abzuführen hast.
Für private gilt immer ,das der Endpreis die Steuern beinhaltet.Dir kann es schnuppe sein,ob in Tschechien richtig abgerechnet wird,die Steuer bezahlt wird.
Als Kunde hast Du damit nichts zu tun.Es sei denn Du wärest selbständig,Vorsteuerabzugsberechtigt.
Versuche mal bei Deiner Krankenkasse einen Zuschuß zu bekommen.Dies ist immer möglich.Es gibt Ermessensspielräume.Im Regelfall fragt man da allerdings vorher an.
Augenlasern kannst du nicht von der Steuer absetzen. Das ist „Privatvergnügen“.
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Eine gv.at Website. Offizielle stelle sagt auch das es geht.
achso, missverstanden^^ :D
Du kannst die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und den Differenzbetrag beim Steuerausgleich geltend machen.
Das ist absoluter Nonsens!