wie kann ich eine gewerbeimmobilie steuerlich absetzen?
hallo wir würden gerne eine gastroimmobilie kaufen und selber betreiben.wie kann ich die fälligen raten absetzen bzw. kann man sie überhaupt absetzen ? muss oder kann ich die monatlichen raten in meine buchaltung als ausgaben eintragen? vielen dank im voraus für eure hilfe.
4 Antworten
Volker13 gibt wie leider häufig in Steuerfragen Blech von sich! Die einzelnen Raten sind steuerlich nicht verwendbar! Der Gesamtkaufbetrag wird jedoch bei der steuerlichen Bearbeitung in der Form der Abschreibung wirksam. Die Abschreibung mindert dabei den zu versteuernden Gewinn. Ebenso wirken sich die Erwerbsnebenkosten ( Notar etc. ) und bei einer Finanzierung des Kaufpreises, die Zinsen steuerlich aus!
danke für deine auskunft isst echt hilfreich jetz versteh ich das sonst wäre es auch irgendwo unlogisch mfg
Es gibt diesbezüglich einige, sagen wir mal "Gestaltungsmöglichkeiten", denn: Während du den reinen Kaufpreis der Immobilie nur mit der jährlichen 2%igen Abschreibung auf den Gebäudewert ansetzen kannst (den Grundstückswert nicht), könntest du den Preis des Betriebes (Kundenstamm, Kücheneinrichtung etc.) auf 6 Jahre abschreiben, also ca. 16,66% pro Jahr! Ob der Verkäufer nun mehr für die Einrichtung und weniger für die Immobilie verlangt, sollte ausgelotet und "optimiert" werden! Ein Steuerberater ist dringend anzuraten!
ahh ok super danke für deine aussage ist mir sehr hilfreich versteh jetz und bin ein bischen weiter letzenlich müssen wir das eh mit einem steuerberater besprechen .
Natürlich kannst du das, weil es betriebsausgaben sind.
Nein, weil es keine Pacht ist. Die Kaufpreisraten sind auch keine Betriebsausgaben. Die Zinsen allerding schon. Betriebsausgabe ist aber die Anschaffung der Immobilie. Allerdings lassen die sich nicht sofort ansetzen, sondern nur im Wege der Abschreibung auf 40 oder 50 Jahre verteilen.
sofern mit der Immobilie auch ein schon bestehender Kundenstamm, Kücheneinrichtung, Mobilar etc. gekauft wird, sollte man 2 verschiedene Verträge machen und strikt trennen, denn die steuerliche Ansetzbarkeit ist unterschiedlich!
In diesem Fall würde ein Betrieb gekauft werden. Hier sollten sich der alte Inhaber, der zukünftige Inhaber und mindestens ein Steuerberater sehr sorgfältig zusammensetzen. Sonst wirds teuer.
Das besprich lieber anhand von konkreten Zahlen mit einem Steuerberater. Das Thema ist zu umfangreich und Du hast zu wenige Angaben gemacht, um da wirklich sinnvolle Aussagen treffen zu können!
ja versteh ich iss eben alles so im entstehen und will mich einfach vorab so informieren was auf mich zukommt aber erst mal mercy
wird das dann wie eine art pacht in der buchaltung mit eingerechnet?