wie kann ich eine gewerbeimmobilie steuerlich absetzen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Volker13 gibt wie leider häufig in Steuerfragen Blech von sich! Die einzelnen Raten sind steuerlich nicht verwendbar! Der Gesamtkaufbetrag wird jedoch bei der steuerlichen Bearbeitung in der Form der Abschreibung wirksam. Die Abschreibung mindert dabei den zu versteuernden Gewinn. Ebenso wirken sich die Erwerbsnebenkosten ( Notar etc. ) und bei einer Finanzierung des Kaufpreises, die Zinsen steuerlich aus!

kulti 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 17:12

danke für deine auskunft isst echt hilfreich jetz versteh ich das sonst wäre es auch irgendwo unlogisch mfg

Es gibt diesbezüglich einige, sagen wir mal "Gestaltungsmöglichkeiten", denn: Während du den reinen Kaufpreis der Immobilie nur mit der jährlichen 2%igen Abschreibung auf den Gebäudewert ansetzen kannst (den Grundstückswert nicht), könntest du den Preis des Betriebes (Kundenstamm, Kücheneinrichtung etc.) auf 6 Jahre abschreiben, also ca. 16,66% pro Jahr! Ob der Verkäufer nun mehr für die Einrichtung und weniger für die Immobilie verlangt, sollte ausgelotet und "optimiert" werden! Ein Steuerberater ist dringend anzuraten!

kulti 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 17:11

ahh ok super danke für deine aussage ist mir sehr hilfreich versteh jetz und bin ein bischen weiter letzenlich müssen wir das eh mit einem steuerberater besprechen .

Natürlich kannst du das, weil es betriebsausgaben sind.

kulti 
Beitragsersteller
 10.03.2010, 20:27

wird das dann wie eine art pacht in der buchaltung mit eingerechnet?

EnnoBecker  11.03.2010, 08:27
@kulti

Nein, weil es keine Pacht ist. Die Kaufpreisraten sind auch keine Betriebsausgaben. Die Zinsen allerding schon. Betriebsausgabe ist aber die Anschaffung der Immobilie. Allerdings lassen die sich nicht sofort ansetzen, sondern nur im Wege der Abschreibung auf 40 oder 50 Jahre verteilen.

Chianti  11.03.2010, 09:14
@EnnoBecker

sofern mit der Immobilie auch ein schon bestehender Kundenstamm, Kücheneinrichtung, Mobilar etc. gekauft wird, sollte man 2 verschiedene Verträge machen und strikt trennen, denn die steuerliche Ansetzbarkeit ist unterschiedlich!

EnnoBecker  11.03.2010, 10:30
@Chianti

In diesem Fall würde ein Betrieb gekauft werden. Hier sollten sich der alte Inhaber, der zukünftige Inhaber und mindestens ein Steuerberater sehr sorgfältig zusammensetzen. Sonst wirds teuer.

Das besprich lieber anhand von konkreten Zahlen mit einem Steuerberater. Das Thema ist zu umfangreich und Du hast zu wenige Angaben gemacht, um da wirklich sinnvolle Aussagen treffen zu können!

kulti 
Beitragsersteller
 10.03.2010, 20:25

ja versteh ich iss eben alles so im entstehen und will mich einfach vorab so informieren was auf mich zukommt aber erst mal mercy