Berufsbekleidung Steuerlich absetzen?! Freiberufler
Hallo als Freiberuflich Selbständiger kann ich bestimmt Sachen als Ausgaben deklarieren.
Ich bin im medizinschen Bereich Physiotherapie Freiberuflich Selbständig.
Ich kann also alle Materialen absetzen die ich dafür benötige.
Um meinen Gewinn zu erhöhen ist es da möglich alle möglichen Quittungen von Plegeprodukten und auch Sportbekleidung oder Handtücher usw absetzen?
Wenn ja.
Langt es dann einfach einen Kassenzettel einzureichen(z.B Intersport)
Gibt es eine Bestimmte Grenze der Betriebsausgaben??
Und fällt Arbeitskleidung(Sportbekleidung) unter Betriebsausgaben?
Grüße
3 Antworten
Hallo!
Du reichst deine Belege bitte nicht geschlossen ein mit Abgabe der Steuererklärung (Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gemeint, bestehen Nachfragen diesbezüglich wirst du angeschrieben bzw. aufgefordert diesem nach zu kommen).
Du machst bitte per Excell oder sonstigen Vergleichbaren eine Aufstellung über
deine Betriebseinnahmen und deine Betriebsausgaben. Den Gewinn überträgst du in
die Anlage deiner Steuererklärung. Deine Aufstellung fügst du bitte auch bei.
Deine Arbeitskleidung kannst du natürlich ansetzen, Voraussetzungen hierfür wären, dass es sich auch tatsächlich um Arbeitskleidung handelt. Deine Sportbekleidung, wenn du im Sport-mediz.-Bereich tätig bist, kannst du selbstverständlich auch ansetzen und in deine
Excelltabelle zu den Betriebsausgaben mit aufnehmen.
Es handelt sich in erster Linie um Arbeitskleidung, deklariere es auch bitte so und verzichte für's erste auf Deklarierung Sportbekleidung (je nach Bearbeiter rufst du somit diese auf evtl. doch Belege zu begutachten) auch bei den Betriebsausgaben in der Aufstellung (Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben) mit aufnehmen.
Wo wäschst du deine Bekleidung? Hast du auch hierüber Quittungen? Dann bitte weiteren Posten aufnehmen Reinigung der Berufsbekleidung
Wäschst du zu Hause? Wenn ja, bitte auch mit aufführen pauschal. Hast du 2 Maschinen Berufsbekleidung in der Woche zu waschen, dann berechne diese
Faustformell: 1,05 Euro (Preis für Strom, Wasser, Waschmittel es handelt sich um einen Pauschbetrag) x 2 (Waschmaschinenladungen) x Anzahl der Wochen, die du im Jahr gearbeitet hast x Kg/Zahl der Wäsche (Innenleben deiner Waschmaschine 4kg oder Großlader dann 5.5kg)
Pflegeprodukte könnten als Bereich Kosten der privaten Lebensführung betrachtet werden. Das wäre ein Zubrot für's Finanzamt (FA). Möchtest du das? Nein, natürlich nicht
Setze diese als Werbungskosten an, ist der Bereich nicht im normalen so deklarierst du einen Teil bitte als sonstiger Betriebsbedarf (Als Erklärung für den Sachbearbeiter, wenn
diesbezüglich Nachfragen auftauchen sollten.
Gilt folgendes: Sonstiger Betriebsbedarf, du brauchst Pflegeprodukte auch die du ständig zu deinen Patienten mitnimmst, da du bei kleinen Verletzungen oder du siehst, dass dein Patient trockene Haut hat, dann wird nebenbei bei Untersuchung, Muskeltraining, oder dergleichen gecremt) Die Werbungskosten (Pflegeprodukte) um sich als freier Sportmediziner größere Klientel zu verschaffen, gibst du dem einen oder anderen Patienten Pflegeprodukt einfach mal mit. Weil dieses optimal auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist (Haut, Muskelentspannung,etc.)
Sind die Pflegeprodukte im nicht ganz verhältnismäßig in
Werbungskosten und sonstige Betriebsausgaben
bitte verpacken...
---> kleine Korrektur in deinem Text, "um meinen Gewinn zu erhöhen", du möchtest diesen doch wohl eher verringern ...
---> Wobei du auf alle Fälle achten solltest, das du Belege alle auch zu Hause vorliegen hast, keine fiktiven Beträge erfinden, dann ist alles in Ordnung
---> Worauf du noch achten solltest, dass du trotzdem einen Gewinn erzielst und nicht einen Verlust erwirtschaftet hast, gilt schon allein im eigenen Interesse
Aber das weißt du ja, nach deinem obigen Text zu urteilen, bist du auch schon recht gut informiert. Und ja, dieses sind alles Betriebsausgaben auch wenn diese in einem Sportgeschäft gekauft wurden... Du solltest es nur gut deklarieren, für's erste ansetzen nicht den Hinweis als erstes preisgeben Sportartikel, hierzu kann man sich immer noch
äußern und anhand der Richtlinien Argumentieren und anhand von BFH - Urteilen, sind
alles anerkannte Betriebsausgaben, wenn du im Bereich Sport-Medizin tätig bist
Viel Erfolg bei deiner Aufstellung!
Inzwischen hat sich da so einiges getan.Guck mal hier.
https://www.berufsbekleidung-lehmann.de/content/9-berufsbekleidung-steuerlich-absetzen
Das steuerliche Absetzen ist nicht ganz so pauschal zu beantworten. Sobald du die Arbeitskleidung auch privat tragen kannst, gehts schon mal nicht. Hier findest du Näheres, insbesondere auch Einzelentscheidungen. Von der Robe eines Richters bis zum Abendkleid einer Opernsängerin:
<a href="http://www.roben-shop.de/blog/2006/04/25/fiskus-erkennt-richterrobe-als-steuerlich-absetzbar-an/" target="_blank">http://www.roben-shop.de/blog/2006/04/25/fiskus-erkennt-richterrobe-als-steuerlich-absetzbar-an/</a>