Auftraggeber kommt aus dem Drittland der Warenempfänger ist aus der EU, wir liefern direkt; ?

3 Antworten

du lieferst von de aus in ein eu-land, rechnung zahlt ein drittländisches unternehmen? 

egal wo der rechnungsempfänger sitzt, die ware bleibt in der eu und somit wird keine ausfuhranmeldung gemacht.  die einzige frage ist: warenrechnung mit oder ohne Mwst?  mit Mwst wenn keine umsatzsteueridentikikationsnummer des empängers vorliegt und ihr keinen verbringungsnachweis bekommt. wenn beides da ist, dann ohne Mwst und es wird als innergemeinschaftliche lieferung sowohl steuerlich als auch statistisch gemeldet..

etnurekiam 
Beitragsersteller
 08.05.2017, 11:42

Danke d.h. auf die RG kommt die EU Umsatzsteuernummer und wir melden es als innergemeinschaftliche Lieferung ins jeweilige EU Land .... einfacher als gedacht! Danke

ich hab´s herausgefunden es es kommt darauf an wo die Lieferung steuerbar ist (zu beginn an = erstellt man die RG inkl. Mehrwertsteuer)

Steuerbefreiung möglich: Hat man vom Auftraggeber (Drittland) eine registrierte EU Umsatzsteuer für das jeweilige Land in dass man liefern soll kann man diese verwenden und eine innergemeinschaftliche Lieferung anmelden.

Das ist kein Dreiecksgeschäft, da eine der Parteien im Drittland sitzt. Solche Umsatzsteuerfragen sind immer heikel aus haftungsrechtlichen Gründen und sie erfordern Spezialwissen.

Das Thema ist aus meiner Sicht nichts, was in einem Forum kostenlos beurteilt werden sollte. Kläre das mit einem Steuerberater ab. Nur mal so viel: zu solchen Konstellationen erging in den letzten zwei, drei Jahren auch BFH-Rechtsprechung, ich habe die Aktenzeichen aber nicht im Kopf.