MWSt. Rückzahlung Helgoland verpflichtent?
Wir sind Onlinehändler und ein Kunde aus Helgoland fordert die MWSt. für seine Bestellung von uns zurück.
Helgoland ist EU (Zoll) Ausland und von MWSt befreit, also eigentlich wie eine Lieferung in nicht EU Land zu behandeln.
Da die Ware über Amazon Marketplace verkauft wurde können wir die Rechnung aber nicht nachträglich ändern, außerdem und haben die MWSt. auch schon an die Finanz abgeführt (der Kauf liegt nun schon 5 Monate zurück).
Sind wir tatsächlich noch verpflichtet die MWSt zurückzuerstatten? Hat der Kunde nicht beim Kauf dem MWst. Satz zugestimmt?
7 Antworten
Hat der Kunde nicht beim Kauf dem MWst. Satz zugestimmt?
Das läuft doch nicht wie auf dem Basar: Einigt man sich über MwSt-Ausweis, so ist das rechtens...
Es gibt ein Umsatzsteuergesetz, in dem verbindlich geregelt ist, wann USt auszuweisen ist und daran habt ihr euch zu halten. Der Verkäufer hat fälschlicherweise USt ausgewiesen und muss die Rechnung dann auch korrigieren. Die abgeführte USt bekommst du doch nach korrekter Rechnungsstellung wieder zurückerstattet.
Dazu müssen wir den sog. "Ort der Lieferung" bestimmen, denn danach richtet sich u. a. die Umsatzsteuerpflicht. Die anderen Merkmale des §1 Absatz 1 Nr.1 dürften erfüllt sein, wenn ihr ansonsten auch Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) berechnet.
Nach §3 Absatz 6 Sätze 1+2 Umsatzsteuergesetz gilt die Lieferung dort als ausgeführt (=Ort der Lieferung), wo die Beförderung (ihr habt es selbst transportiert) oder Versendung (durch DHL z.B. )an den Abnehmer (euren Kunden) beginnt. Befördern ist jede Bewegung des Gegenstands. Damit liegt der Ort der Lieferung wahrscheinlich im Inland (also da, wo ihr euren Sitz habt) und der Verkauf ist umsatzsteuerpflichtig.
Es ist also egal, ob der Käufer dem zugestimmt hat oder was ihm jetzt so einfällt, um um die Steuer herumzukommen und das er auf Helgoland lebt. Hoffentlich hat euch das soweit geholfen :)
Das ist zur Hälfte Quark. Die Lieferung hat zwar im Inland (Österreich) stattgefunden und ist dort auch steuerbar, ist aber auch gleichzeitig eine Ausfuhrlieferung und somit steuerbefreit.
Und wenn eure armselige Software eine banale Drittlandslieferung nicht hinbekommt, dann badet das nicht auf dem Rücken der Kunden aus. Schließlich habt Ihr ja der Lieferung ins Drittland zugestimmt.
Das scheitert schon ganz zu Beginn, da Helgoland gar kein Gemeinschaftsgebiet ist. §1(2) UStG
Da kann ich's noch zehn Mal lesen, am Ende hast Du Recht ... :-/
Das war auch meine erste Vermutung, da Helgoland aber bezüglich Zoll /MwSt. nicht zur EU zählt sollten man eben keine MwSt. ausweisen.
Bei jedem anderen EU-Land verrechnen wir die "inländische" MwSt. und das ist auch so in Ordnung so lange entsprechende "Lieferschwellen" (Beträge) nicht überschritten werden.
Wir werden dem Käufer anbieten (auf seine Kosten) den Kauf zu retournieren oder sich wie unten erwähn an den Zoll zu wenden.
Nach Helgoland wird ohne Mehrwertsteuer geliefert. Als Nachweis braucht das Finanzamt die Rechnung und den Versandbeleg.
Beides zusammen an das Finanzamt schicken und bei der abzuführenden Mehrwertsteuer abziehen. Ob und wieviel der Kunde bekommt (Euer Aufwand für den Papierkram) kann ausgehandelt werden.
Wer sich die Mehrerrtsteuer über eine Abwicklungsgesellschaft wie Global Blue wiederholt bekommt nur 50% erstattet.
es geht um 6,72€, der Kunde hat uns schon 2 Briefe (ja echte Briefe!) zu uns nach Österreich geschickt, es geht wohl nur ums Prinzip...
Einen Versandbelege haben wir auch nicht wirklich da das über Amazon Fulfillment versendet wurde...
Einfach ignorieren - es gibt Kunden auf die man verzichten kann...
Nein, der Kunde kann sich selbst drum kümmern und ein entsprechendes Zoll-Formular ausfüllen. Das lohnt sich aber nicht, weil nur Pauschalen zurückerstattet werden. Deshalb versucht er es über den Händler.
§ 1 Abs 2 Umsatzsteuergesetz ist helgoland in der Tat eine freie Zone der deutschen Umsatzsteuer.
lies hier noch mal nach - Du hättest umsatzsteuerfrei liefern müssen, vielleicht kannst Du noch zu den Frsiten googlen.
Wir sind übrigens eine Österreichische Firma. Ändert das vielleicht noch etwas?
Die Gesetze bezüglich der Umsatzsteuer sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft quasi gleich. Die Steuersätze sind natürlich unterschiedlich. Aber die meisten Regelungen gelten sinngemäß in allen Mitgliedsstaaten. Wenn hier also Paragraphen aus dem deutschen Gesetz angeführt werden, dann gelten die im Prinzip in Österreich auch. Wenn sie dort auch unter anderen Paragraphen zu finden sind und anders formuliert sind.
Richtig. Gerade das österreichsche und das deutsche UStG sind in weiten Teilen nahezu identisch, wenn man mal von unterschiedlichen Paragraphen absieht.
Blödsinniger Tipp von "evalona"!
Der Fehler wurde schließlich erst mal vom Verkäufer gemacht, der die Mehrwertsteuer gar nicht erst hätte berechnen dürfen!
Anstatt zukünftig nichts zu verkaufen, sollte man es beim nächsten Mal einfach richtig machen, dann macht das auch keinerlei Mehrarbeit!
Über Amazon Marketplace ist es aber eben nicht möglich verschiedene Sätze zu definieren oder eine Rechnung manuell zu korrigieren.
Auch den Versand/Verkauf nach Helgoland läßt sich vorab nicht ausschließen.
nein, das ist nicht blödsinnig sondern es wäre der korrekte weg.
warum ein verkäufer nicht seine eigene rechnung ändern kann, ist mir allerdings schleierhaft.
ist denn amazon der verkäufer? dann müssten die weiter helfen.
Meiner Meinung nach ist hier aber laut § 3 Abs. 5a § 3c anzuwenden. Ort der Lieferung ist also, wo die Lieferung endet. Nach deutschem Umsatzsteuergesetz. Es gibt aber im österreichischen bestimmt die gleiche Regelung, denn gerade der Ort der Lieferung ist innerhalb der Gemeinschaft einheitlich geregelt.