Kuchensteuer?Gehts noch?
Die EU möchte eine kuchensteuer einführen, die bis zu 20% des !Umsatzes! von Kuchenverkauf von Abiturienten entspricht. Gehts noch? Wie sollen wir dann denn noch Geld verdienen und Dinge wie den Abiball finanzieren? Das betrifft auch Fördervereine und co. Was haltet ihr von diese bodenlosen Unverschämtheit? Die Schätzungen sprechen von 22k pro Bundesland für die eu mehr, das ist doch für den Staat so gut wie nix. Und ich meine welche Abiturienten werden das denn machen, dass kann man eh nicht nachverfolgen.
21 Stimmen
Kannst du bitte eine offizielle Quelle für diesen Steuerplan nennen?
Der Artikel ist kostenpflichtig, gerade in der KN gelesen.
11 Antworten
Das betrifft ja nicht nur Abiturienten, sondern jedes Grundschulfest, wo mal Waffeln gebacken werden.
Totaler Unsinn, diese Nummer. An eine Vermögenssteuer geht man nicht ran, aber Hauptsache, Mamas Marmorkuchen macht im Nachgang eine Steuererklärung.
Dad war natürlich ein zugespitzter Vergleich. Und das "Daher soll man damit vorsichtig sein, zumal sie auch kompliziert zu erheben ist." war im deutschen Steuersystem noch nie ein Problem. 😁
😁
Was soll das?
war im deutschen Steuersystem noch nie ein Problem.
Das war schon immer ein erhebliches Problem. Die Vermögensteuer ist 1996 ausgelaufen. Die letzten Gerichtsverfahren waren 10 Jahre danach noch anhängig. Und es gibt erhebliche Schwierigkeiten bei der Bewertung.
Ja, wo kämen wir denn hin, wenn Mamas Marmorkuchen nicht besteuert wird?
An eine Vermögenssteuer geht man nicht ran, aber Hauptsache, Mamas Marmorkuchen macht im Nachgang eine Steuererklärung.
👍
Ich verstehe Deine emotionale Frage, aber Du vermischt da einiges, das ich klar stellen möchte.
Es gibt keine Kuchensteuer! Es handelt sich hierbei um die ganz normale Umsatz- oder Mehrwertsteuer von 19 %. Die EU schließt mit den Vorgaben einige Lücken. Derzeit kann jeder Verein (nicht nur Abiturienten) bei einem Fest alles (im Prinzip) steuerfrei verkaufen. Das ist gut für den Verein! Kuchenspenden, ehrenamtliche Mitarbeiter, die nichts kosten, Werbung spendiert ne Bank usw.
Aber schlecht für den Wirt nebenan, der Einkaufskosten hat, seine Mitarbeiter zahlen muss, teure Werbung schalten muss etc. Hier will die EU nur gleiches Recht für alle und das kann ich nachvollziehen.
Diese Vorgaben besagen: wenn das auch jemand anderes professionell machen kann, musst du Umsatzsteuer zahlen. Naja, und Kuchen verkaufen kann ein Bäcker natürlich auch. Da leiden ab 01.01. alle Vereine, Organisationen, Kirchen usw. drunter. Eine Chance alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten, damit das nicht passiert.
Lohnt es sich dann noch?
Kuchenspenden kosten nichts, also hat man keine Ausgaben! Verkauft man dann Kuchen und nimmt z.B. 200 Euro ein, muss man 38 Euro UST zahlen. Bleiben noch 162 Euro übrig. Ich finde das nicht so schlimm. Die 19 % zahlen wir ja überall.
Wer bekommt die Einnahmen aus der Steuer?
Von der Umsatzsteuer bekommt die EU nichts. Sie ist für Kommunen, Länder und den Bund gedacht. Somit kann man sagen, dass von den Steuern auf Eurem Kuchenverkauf auch etwas vor Ort in der Gemeinde/Stadt bleibt, die das Geld wiederum in die Schule investieren könnte.
Naja, das ist nicht ganz richtig. Das sind keine spenden, das wird über den lokalen Cafeteria Betreiber eingekauft und wir müssen das voll zahlen. Außerdem sind diese Events alle 2 Wochen und nur für die Unterstufe, die dürfen das Schulgelände eh nicht verlassen, da nehmen wir niemandem was weg.
Selbst wenn es so wäre (was ja offensichtlich nicht der Fall ist), einfach kreativ werden und das Zeug als hochgestapelte Ameisenkacke verkaufen. Soweit mir bekannt, wird auf Ameisenkacke noch keine Steuer erhoben.
Bei diesen Aktionen gibt es ein ganz anderes Problem. Hier hat sich einmal das Gesundheitsamt auf den Kuchenbasar umgetan und einige Verkäufe gestoppt, was Empörung ausgelöst hat. Es ging dabei um Torten mit Frischei. Die sind im Sommer nicht unproblematisch. Das mag kleinlich erscheinen. Wenn sich aber Kinder an dem Dreck vergiftet haben, ist das Geschrei auch wieder groß.
Nanana, Frischeier als Dreck zu bezeichnen...
Ich war dann von verunreinigtem Material ausgegangen.
Was ja erst hinterher vom Gesundheitsamt festgestellt werden kann.
Diese Art von "Prävention" ist reine Bürokratie!
Diese Art von "Prävention" ist reine Bürokratie!
Ich weiß nicht, wie viel Wohnungen du schon von innen gesehen hast. Wäre das der Fall, wärst du im Umgang mit Selbstgebackenem auch vorsichtig.
Mehr als du dir vorstellen kannst.
Du weißt nichts von meiner Vorstellungskraft. Um so mehr müsstest du vorsichtig sein.
Dann verzichte auf persönliche Angriffe.
War nicht meine Absicht. Wo soll der gewesen sein?
Die Frage nach den Wohnungen, die du schon gesehen hast, gilt bei dir als Angriff?
Es geht nicht um Wohnungen, sondern um die Behauptung, der Verleimung von Torten und Kuchen.
Das Fingerabschlecken der Fernsehköche solltest du nicht mit deren Luxuswohnungen vergleichen
Es geht nicht um Wohnungen, sondern um die Behauptung, der Verleimung von Torten und Kuchen.
Und du meinst, dass der Hygienestandard der Wohnung und insbesondere der Küche für die Verseuchung der Torte bedeutungslos ist?
Allgemein ist das so, wie es im TV demonstriert wird. Die Hygienevorschriften sind gesetzlich für die Hersteller gedacht.
Allgemein ist das so
Allgemein hilft das aber nicht weiter, wenn die Torte lecker aber keimbelastet ist.
Wie üblich, viel Lärm um nichts. Die Schülerinnen und Schüler sind ein Scheinopfer der Regel, dass auch z.B. kommunale Betriebe ab 2023 Mehrwertsteuer abführen müssen, siehe z.B.
Aber wir prüfen gerade, welchen Handlungsspielraum wir als Land haben und wo wir mit einer Bagatellgrenze arbeiten können, damit kein weiterer bürokratischer Aufwand entsteht und Kuchenverkauf nicht steuerpflichtig wird
...
Dabei könnte sich Baden-Württemberg an Bayern orientieren, das schon Regelungen gefunden hat. Dort hängt es unter anderem davon ab, an wen sich der Kuchenverkauf richtet und wie nachhaltig der Verkäufer "auf dem Markt auftritt", kurz: Verkauft eine Kita bei einem Sommerfest, das nicht öffentlich beworben wird, Kuchen an Eltern und Großeltern, wäre das nicht steuerpflichtig, verkaufen die Eltern aber jede Woche Kuchen auf dem Markt neben anderen Buden, dann schon. Kompliziert bleibt es trotzdem.
Also, nicht jammern, sondern sich statt dessen besser informieren. Das sollte gerade wenn man/frau Abitur macht eine Selbstverständlichkeit sein, aber wie man so häufig auf GuteFrage sieht ist "Information at your Fingertips" bei den heutigen digitalen Naiven noch nicht angekommen.
Die Gute Frage bleibt, ob die Bekanntgabe eines Kita- Sommerfests nicht doch öffentlich ist. Die Kommunikation unterliegt keinem Verbot.
Ich hab das heute so in der kn gelesen, sorry
Es mag ja sein dass du das in der kn (die Zeitung ist mir unbekannt) gelesen hast. Das entbindet doch aber nicht von der Pflicht zu weiterer Recherche. Nebenbei
Die kn steht für Kieler Nachrichten. Der Artikel Ist nur mit Abo verfügbar
Aus gutem Grund:
Die Vermögensteuer ist 1996 ausgelaufen, nicht ohne die damit verbundenen Steuerausfälle auszugleichen. So wurde die Grunderwerbsteuer von 2 auf 3,5% fast verdoppelt. Zwischenzeitlich genehmigen sich einige Länder einen Satz von 6,5 % und liegen damit fast beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % allerdings ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit.
Stefan Bach: In Deutschland leben die meisten superreichen Eigentümerfamilien eine Unternehmenskultur, die auch der breiten Bevölkerung nutzt: Gerade die größeren mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sie stärken den Wettbewerb mit den Großkonzernen, schaffen Arbeitsplätze in der Fläche und kümmern sich meistens um ihre Leute und Region. Zudem halten sie Banken und Investmentgesellschaften weitgehend aus ihren Unternehmen heraus und finanzieren die Investitionen über Eigenkapital - was die Anfälligkeit in Finanzkrisen oder bei Spekulationsblasen verringert. Das fällt ihnen dann bei einer klassischen Vermögensteuer auf die Füße, die ja das Eigenkapital belastet - auch dann, wenn das Unternehmen Verluste schreibt. Daher soll man damit vorsichtig sein, zumal sie auch kompliziert zu erheben ist.