Rechnung für eine Firma mit Sitz in Gibraltar. Ohne MwSt.
Hallo! In meiner Frage geht es um eine Rechnung, die ich einer Firma mit Sitz in Gibraltar stellen möchte.
Ich kenne die ganzen Paragraphen aus dem UStG, es ist eine steuerbare aber steuerbefreite sonstige Leistung, steuerbefreit nach 4.3 UStG usw. Gibraltar gehört laut Steuerrichtlinien zu dem Drittlandsgebiet, auch nicht schlimm.
Das einzige Problem besteht darin, dass mir gesagt wurde, dass diese Firma, die in Gibraltar ansässig ist, keine USt-ID besitzt. Diese Nummer des Leistungsempfängers muss aber auch auf meiner Rechnung sein (§14 UStG, auch Richtlinien zu §14 UStG) Ohne diese Nummer darf ich keine umsatzsteuerbefreite Rechnung ausstellen, aber in Gibraltar besitzt keiner die USt-ID, da es dort keine USt-ID's vergeben werden! Die wenigen Informationen die ich im Internet finden konnte, bestätigen das eher. Obwohl ganz sicher bin ich mir nicht..
Was soll ich machen? Kennt sich jemand damit aus? Ich bedanke mich für jede Hilfe und Hinweise!
5 Antworten
USt-ID-Nummern gibt es nur in EU-STAATEN. Bei Drittländern gibt es keine USt-ID-Nummer. Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei, die Ausfuhr muss durch die Papiere (Zoll) nachzuweisen sein.
Wikipedia: Europäische Identifikationsnummern
Eine Ausnahme stellen EU-USt-IdNrn dar: Das sind Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die mit den Buchstaben EU beginnen und die an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer vergeben werden, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (§ 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen. Rechtsgrundlage ist die durch § 18 Abs. 4c und 4d UStG zum 1. Juli 2003 eingeführte Sonderregelung, die wiederum auf europarechtliche Vorgaben[18] zurückgeht. EU-Umsatzsteuernummern kommen also nur zwischen außereuropäischen Unternehmen und europäischen Nichtunternehmen zum Einsatz; sie brauchen (und können) deswegen weder vom BZSt noch vom MIAS validiert werden. Diese Nummern gelten nur in der EU. Nicht EU Staaten haben keine eigene ST-ID Nr.
Ja, das stimmt! Wie blöd, ich sag es die ganze Zeit selbst - ein Drittland, nix EU. Und dann will ich, warum auch immer, die Steuernummer sehen usw. Auf jeden Fall, vielen Dank für den Hinweis! Ok, um den Fall noch abzuschließen und für die anderen "zugänglicher" zu machen, schreibe ich noch ein paar Paragraphen hier rein. §4.1.a Steuerbefreiungen bei sonstigen Leistungen (in meinem Fall keine Lieferung) - Ausfuhrlieferung (definiert im §6) §6.1 - Ausfuhrlieferung, genau mein Fall, Drittlandsgebiet explizit erwähnt. In den Richtlinien habe ich nichts Wichtiges gefunden.
Schwieriger wird es mit dem Ausfuhrnachweis. (UStR 131, Richtlinien zu §6 UStG) da ich kein Ausfuhrnachweis vorlegen kann - es wird "per Internet" geliefert. Hier muss ich aber wohl wirklich beim Finanzamt nachfragen, da ich wirklich nicht richtig nachweisen kann, dass meine "Waren" im Ausland verkauft worden waren..
Vielen Dank an alle!
Gibraltar gehört zu England, ist damit kein Drittland. Es liegt also eine innergemeinschaftliche Lieferung vor (§4 Nr.1 Buchstabe b). Weiter bei § 6a, Absatz (1) Nr.2 Buchstabe a) UND Nr.3 Zu beachten ist dabei auch Absatz (4). Dann weiter mit § 14a, Absatz (1) Satz 1. Dann kommt Dein Problem bei Absatz (2) Satz 1. Da hilft m.E. wirklich nur dumm stellen und ganz vorsichtig nachfragen. Viel Glück!
Pardon, tut mir leid. In meinen Richtlinien zum UStG gibt es zu §1 keine Richtlinie 13a nur R13. Wahrscheinlich ist mein Exemplar nicht ganz auf der zeitlichen Höhe. Ich hätte Dir gerne geholfen.
eigentlich müsste das zuständige Finanzamt oder dein Steuerberater die passende Antwort parat haben, denn das ist schon sehr spezifisch
Ja schon.. Aber einen Steuerberater habe ich nicht und bevor ich mich ans Finanzamt melde wollte ich mich ein bisschen im Netz umschauen. Danke!
Gibraltar ist kein Drittland, gehört zum UK. Gibraltar ist teil der EU. In Gibraltar gibt es keine Mehrwertsteuer, daher auch keine EU Nummer. Ich kann aus Gibraltar ohne Mehrwert versenden, ich weiss aber nicht wie es umgekehrt ist, wenn Waren aus der EU bezogen werden. Gibraltar hat auch keinen Zoll, Waren ( aus der EU ) können frei eingeführt werden. Gibraltar hat einen speziellen Status innerhalb der EU, unterliegt aber EU und UK Gesetzen. Und was den cleveren Kommentar wegen Briefkastenfirma angeht, alle Firmen sind registriert und die Daten sind öffentlich zugänglich. Auch mit Firmenadresse !
Ist betimmt eine Briefkasten Firma. Wie heissen die denn?
Musst du das unbedingt wissen um meine Frage zu beantworten?
Hier muss ich dir leider widersprechen - laut Steuerlichen Richtlinien (zu §1 UStG 13a(2)) ".. umfasst das Drittlandgebiet die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. Andorra, Gibraltar und den Vatikan.." Die restlichen Paragraphen kenne ich auch, da liegt aber das Problem nicht. Ich weiß nicht und kann die Infos nirgendswo finden, ob man in Gibraltar wirklich eine USt-ID besitzen muss oder nicht.. Und wenn nicht, ob ich dann eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen darf, vielleicht gibt es eine Regelung oder so. Vielen Dank trotzdem!