Aufstiegsbafög zurückzahlen?
Im September habe ich ein Lehrgang zum Techniker angefangen, diesen habe ich bisher nur teilweise besucht, zwecks schwerwiegender Krankheit, bekomme Zuschuss + Darlehen. Muss ich wenn den Lehrgang nicht weiter besuchen kann, zwecks Krankheit, da sich der Stoff schon sehr angehäuft hat, alles zurückzahlen? Plan B wäre, ab November fängt ein Meister Lehrgang an, bei dem ich schon angemeldet wäre von der IHK. Könnte man das nicht irgendwie umschreiben bzw. Neuen Antrag, aber das das Bafög Amt kulant wäre, das ich nicht alles zurückzahlen müsste, gäbe es eine Möglichkeit?
2 Antworten
Wie 5432112345 schon schrieb, musst Du den Zuschuss nicht zurück zahlen, das zinsgünstige Darlehen allerdings schon.
Das Aufstiegsbarfög bzw. das Meister-Bafög besteht ja diesen Teilen, 40% des Gesamtbetrags werden vom Staat gefördert und 60% sind privat zu tragen und werden als zinsbegünstigtes Darlehen gewährt.
Ob eine Umschreibung möglich möglich ist weiß ich nicht, sind die Vorraussetzungen für den Meister nicht etwas anders als die vom Techniker? Es muss theoretisch eine komplett neue Prüfung der Kfw-Bank statt finden.
Ich finde es aber schon etwas verrückt, dass Du Dich schon direkt für den Meister angemeldet hast und genau zu wissen was mit dem Bafög los ist.
Geld fließt logischer Weise nur, wenn man die Fortbildung auch besucht. Aus diesem Grund verlangt die Kfw Bank vom Geförderten einen Nachweis des Veranstaltungserbringers einen Nachweis darüber, dass man auch regelmäßig da ist.
Ich habe ein Formular von der Kfw bekommen, dass ich von der WAK ausfüllen lassen musste und somit bestätigt wurde das ich regelmäßig da war. Das Formular kann öfter kommen und aber einer Fehlzeit von, ich glaube, 10% der gesamten Unterrichtsstunden streicht die Kfw die Auszahlung. Dann wird unterstellt das man kein gerechtfertigtes Interesse an der Fortbildung hat.
Ja aber da steht ich soll die Nachweise der ersten 6 Monate bis spätestens 04.19 einreichen... und die Schule ist erst im September losgegangen
70% Prozent muss man die Schule besucht haben... abwarten ob Kohle kommt
Du musst das Darlehen zurückzahlen, den Zuschuss nicht.
WIe es in Zukunft weitergehen kann klärst du mit deinem Sachbearbeiter.
Paragraph 9A AFBG müssen ihre Leistungen erwarten lassen, da die Schule mitgeteilt hat das ich nicht regelmäßig da bin. Heist das bekomme kein Geld mehr?