Aufstiegsbafög zurückzahlen?

2 Antworten

Wie 5432112345 schon schrieb, musst Du den Zuschuss nicht zurück zahlen, das zinsgünstige Darlehen allerdings schon.

Das Aufstiegsbarfög bzw. das Meister-Bafög besteht ja diesen Teilen, 40% des Gesamtbetrags werden vom Staat gefördert und 60% sind privat zu tragen und werden als zinsbegünstigtes Darlehen gewährt.
Ob eine Umschreibung möglich möglich ist weiß ich nicht, sind die Vorraussetzungen für den Meister nicht etwas anders als die vom Techniker? Es muss theoretisch eine komplett neue Prüfung der Kfw-Bank statt finden.

Ich finde es aber schon etwas verrückt, dass Du Dich schon direkt für den Meister angemeldet hast und genau zu wissen was mit dem Bafög los ist.

Edi12432 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 10:23

Paragraph 9A AFBG müssen ihre Leistungen erwarten lassen, da die Schule mitgeteilt hat das ich nicht regelmäßig da bin. Heist das bekomme kein Geld mehr?

JaBu84  29.10.2018, 10:46
@Edi12432

Geld fließt logischer Weise nur, wenn man die Fortbildung auch besucht. Aus diesem Grund verlangt die Kfw Bank vom Geförderten einen Nachweis des Veranstaltungserbringers einen Nachweis darüber, dass man auch regelmäßig da ist.

Ich habe ein Formular von der Kfw bekommen, dass ich von der WAK ausfüllen lassen musste und somit bestätigt wurde das ich regelmäßig da war. Das Formular kann öfter kommen und aber einer Fehlzeit von, ich glaube, 10% der gesamten Unterrichtsstunden streicht die Kfw die Auszahlung. Dann wird unterstellt das man kein gerechtfertigtes Interesse an der Fortbildung hat.

Edi12432 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 10:53
@JaBu84

Ja aber da steht ich soll die Nachweise der ersten 6 Monate bis spätestens 04.19 einreichen... und die Schule ist erst im September losgegangen

Edi12432 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 10:53
@Edi12432

70% Prozent muss man die Schule besucht haben... abwarten ob Kohle kommt

Du musst das Darlehen zurückzahlen, den Zuschuss nicht.

WIe es in Zukunft weitergehen kann klärst du mit deinem Sachbearbeiter.