Darf die IHK einen bei zu hohen Fehlzeiten von der mündlichen Prüfung ausschließen?
Hallo,
momentan bin ich noch Azubine zur Verkäuferin in Baden-Württemberg. Allerdings habe ich meine schriftlichen Prüfungen längst hinter mir, sie bestanden und letzte Woche mein Zeugnis erhalten. Am 28.Juli 2015 habe ich die mündliche Prüfung. Leider hatte ich am 18.Juni 2015 einen heftigen Treppensturz. Glücklicherweise habe ich mir nichts gebrochen, auch nichts geprellt, doch die starken Schmerzen sind immer noch da. Seitdem bin ich krankgeschrieben und es wird voraussichtlich mit meiner Arbeitsunfähigkeit weitergehen.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass die IHK bei zu hohen Fehlzeiten die Zulassung zur Prüfung verweigert. Bei mir wären es schon 45 Krankheitstage!
Ich habe im Internet recherchiert - jeder behauptet was anderes! Mit der IHK telefoniert - der Typ meinte bis zu 10% (2 Monate) sind erlaubt. Die 45 Tage würden gehen. Aber erst hinterher fiel mir ein - was ist mit den ganzen Urlaubstagen? Das sind doch auch Fehltage? Ich würde mit Kranktagen + Urlaub + Dienstbefreiung in den 2 Ausbildungsjahren auf 91 Fehltage kommen! Und ich muss doch all die Fehlzeiten als Werktage ansehen, oder?
Eine Freundin behauptet, die IHK sagt nichts, solange der Betrieb nichts einzuwenden hat. Ich bin ziemlich verwirrt.
Dumm ist nur, dass ich ja eine Auflistung der ganzen Fehltage erstellen muss. Am Tag der mündlichen Prüfung muss ich mein Berichtsheft mit dieser Auflistung abgeben. Und sie werden die Fehltage sehen. Darf mich die IHK dann von der mündlichen Prüfung noch ausschließen? Oder ist das der IHK egal? Und WAS GENAU zählt denn als Fehltag? Nur Krankheitstage oder Urlaub und Freistellung auch?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus"