Ausziehen mit Minijob + Aufstiegsbafög?

2 Antworten

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Wohngeld käme dann in Betracht, wenn man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist und über ein förderfähiges Einkommen verfügt, kein BAB - oder Bafög - bekommt und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hat.

Das Mindesteinkommen läge bei 80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was es bei Bedürftigkeit an ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter geben würde.

Derzeit wären das min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min. noch die Warmmiete und davon dann min. 80 % an eigenem Einkommen.

Unter 25 steht dir dann dein Kindergeld von derzeit 219 € zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Kindergeld steht einem auch nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium zu, solange das Kind noch keine 25 ist und keiner Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgeht.

Man darf dann nebenbei im Durchschnitt in der Woche nur max. 20 Stunden arbeiten.

isomatte  29.04.2022, 00:27

Danke dir für deinen Stern !

Das Kindergeld stände Dir noch zu bis Du 25 Jahre bist. Dann fällt es weg.

FinnJa912 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 22:25

Danke für deine Antwort! Steht mir das Kindergeld noch zu, obwohl ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe?

isomatte  28.04.2022, 09:22
@FinnJa912

Ja, Du darfst dann nur in der Woche neben einer weiteren Ausbildung im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst würdest Du einer Kindergeldschädlichen Nebentätigkeit nachgehen.