HILFE! Durch Krankheit nicht an IHK Prüfung teilgenommen
Hallo, Konnte heute nicht an der IHK Prüfung teilnehmen da Ich krank war. Habe morgens sofort angerufen und abgesagt und bin zum Arzt und habe die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Mail und Post an die IHK versendet. Auf die Frage zwecks Nachprüfung in einem halben Jahr. Der Oberhammer: Trotz Bescheinigung und ich könnte mir auch ein Attest noch geben lassen,werden meinem Arbeitgeber nur noch 50 Prozent der Prüfungsgebühren erstattet für das,dass ich nicht einmal teilgenommen habe/konnte! Sollte ich im Herbst noch einmal antreten,müssen dann die 400€ Gebühr erneut bezahlt werden. Ist das richtig oder kann man da irgend etwas machen ? Da wird man ja gleich doppelt bestraft? Auch wird sich mein Arbeitgeber freuen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!?
2 Antworten
Tja, das scheint aber so zu sein bei der IHK. Du kannst es nun auch nicht mehr ändern, ist nunmal passiert. Beichte es Deinem Chef.
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.http://www.ihk-berlin.de/aus_und_weiterbildung/weiterbildungspruefungen/Weiterbildungspruefungen_von_A-Z/814142/Bilanzbuchhalter_in_Pruefung_index.html#acht
Du kannst noch mal in den Prüfungsbestimmungen nachsehen aber wahrscheinlich wird da nichts zu machen sein. Du musst bedenken, dass die IHK ja auch Kosten hat (Fahrtkosten der Prüfer, sonstige Vorbereitungskosten).