Was kann ich beantragen, um im 1. Jahr meiner Erzieherausbildung Geld zu bekommen?!?
Hallo,
ich fange in 2 Monaten meine Erzieherausbildung an. Im 1. Jahr bekommt man ja allerdings kein Geld.
Ich habe mit der Stadtverwaltung telefoniert, und die meinten was von einem „Austiegs-BAföG“.. Allerdings bin ich da dann doch noch nicht so gut informiert und wollte hier mal nach Infos suchen. Unter diesem „Aufstiegs- BAföG“ ist sowas wie ein „Unterhaltsbeitrag“ gemeint, so wie die es mir erklärt haben.
Normales BAföG kann ich leider nicht beantragen, da meine Eltern soweit gut genug verdienen.
Kennt hier jemand sonst etwas, was ich beantragen könnte? Oder kann mir jemand genauere Infos über dieses „Aufstiegs- BAföG“ geben? Hat vielleicht jemand sogar Erfahrungen damit gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Fabienne
3 Antworten
Hallo,
ja, bei der Erzieherausbildung kann man tatsächlich Schüler-Bafög ODER Aufstiegs-Bafög bekommen.
Schüler-Bafög bekommst du nicht wegen des ausreichenden Einkommens deiner Eltern.
Aufstiegsbafög ist elternunabhängig, aber eben auch kein kompletter Zuschuss. Und genau das hat man dir ja bereits richtig mitgeteilt. Ich verstehe nicht ganz, wo du noch unsicher bist...
Du kannst selbst recherchieren. Das Internet hat ja eine Fülle von Informationen.
Hier kannst du beginnen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Aufstiegsbafög hat nichts damit zu tun, ob die Schule etwas kostet. Zurückzahlen musst du auch einen Teil. Steht alles im Link.
Und auch, dass die Erzieherausbildung gefördert wird: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/was-wird-gefoerdert.html
Hallo Fabienne,
eigentlich sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, bis du deine 1. Ausbildung beendet hast.
Es gibt ja viele Ausbildungen, bei denen man zur Schule geht - wie bei der Erzieherausbildung und daher noch kein Geld verdient.
Das "Aufstiegs-Bafög" ist eigentlich für Menschen gedacht, die eine höherwertige Ausbildung machen wollen - also, wenn eine Kinderpflegerin z.B. eine fertige Ausbildung hat und dann noch die Weiterbildung zur Erzieherin daranhängen möchte.
Sie ist bereits Verkäuferin !
Das ging aber aus der Frage, als ich diese beantwortet habe, nicht hervor.
Handelt es sich um Deine 1. Ausbildung?
Dann sind Dir vorrangig Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, soweit sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.
Wenn Du keinen Anspruch auf "normales" Bafög hast, wie sollte dann ein Anspruch auf Aufstiegsbafög bestehen?
Zudem .... welche "vorbereitende" Ausbildung zur Erzieherin hast Du denn bereits?
Und BAB kann ich leider auch nicht beantragen, da ich ja eine Schulische Ausbildung beginnen werde
Ich habe keine „vorbereitende“ ausbildung zur Erzieherin. Außerdem meinte die von der Sadtverwaltung/ Kreisverwaltung, dass ich das Aufstiegs- BAföG beantragen könnte, Sie weiß auch von meiner situation bescheid. Also dass es meine 1. Ausbildung ist & keine weiterbildung. Und sie meinte es geht trotzdem🤷🏼♀️
Weshalb ich ja auch etwas verwirrt bin..
Habe auch mit dem Arbeitsamt usw. Telefoniert. Meine Beraterin meinte auch es würde gehen.
Noch einmal ..... warum solltest Du Anspruch auf Aufstiegsbafög haben, wenn man Dir bereits wegen des zu hohen elterlichen Einkommen das "allgemeine" Bafög abgelehnt hat.
Stelle hier eine kurze Anfrage ..... ob Aufstiegsbafög möglich ist, obwohl sonst Bafög bereits abgelehnt wurde :
normale schulausbildung = elternsache !
Ich war mir noch unsicher, weil ich ja für die schule an sich nichts zahlen muss. Die bei der Stadt meinte, ich könnte bis zu 800€ bekommen, und müsste nichts zurück zahlen. Dass einzige was ich zurück zahlen müsste, wenn die schule geld kostet und die stadt dass dann sozusagen bezahlt. Prüfungen etc.
Ausserdem war ich mir unsicher, weil hier viele schreiben, dass man das in der 1. Ausbildung nicht beantragen könnte.