Aufstiegsbafög bei Steuererklärung angeben?
Hallo liebe Community,
ich habe im Herbst 2017 eine Weiterbildung zum Fachwirt begonnen. Hierzu beziehe ich das Aufsteigsbafög sowie ein KfW Darlehen. Das Aufstiegsbafög ist ja ein Zuschuss und muss angegeben werden.
Die Weiterbildung ist wie folgt finanziert:
40 % Bafög / 60 % KfW Darlehen
Ich habe in 2017 468,00 Euro Studiengebühr zahlen müssen. Aber auch schon 468,00 Euro Bafög erhalten. Muss ich nun die gesamte erhaltene Summe Bafög von den gezahlen Gebühren abziehen. Also in der Steuererklärung gleich Null. Oder ist der Erhalt des Bafög Zeitraum unabhänig zu betrachten und ich gebe als gezahlte Studiengebühr die 60 % an die nach Abzug der 40 % Bafög übrig bleiben. Also 280,80 Euro?
Eine weitere Zusatzfrage:
Bei bestehen der Prüfung werden mir weitere 40 % von der KfW Bank komplett erlassen. Somit zahle ich am Ende nur 20 %. Wie gebe ich diese erhaltenen 40 % rückwirkend an oder wird ein KfW Darlehen anders steuerlich behandelt?
Vielen Dank!
2 Antworten
Das BAföG ist gem. § 3 Nr. 11 EStG (Einkommensteuergesetz) eine steuerfreie Leistung. Der Zuschuß wird nicht als Einnahme in der Steuererklärung erfaßt.
Die Kosten für Deine Ausbildung sind in voller Höhe Werbungskosten; da es sich um ein Aufstiegs-BAföG handelt, muß der Teil, der sachkostenbezogen ist, von den Werbungskosten abgezogen werden - enthält er auch Teile, die dem allgemeinen Lebensunterhalt dienen, dann braucht dieser Teil nicht abgezogen werden.
Die Zinsen für das Darlehen sind ebenfalls Werbungskosten.
Geltend machen kannst du nur die Kosten, die du auch hast. Das Darlehen ist kein Einkommen sondern geliehenes Geld. Das kannst du geltend machen.
Du weisst das du auch Fahrtkosten, evtl. Verpflegungsmehraufwand, alle Kosten im Zusammnenhang mit der Fortbildung geltend machen kannst?
Der Erlassbetrag macht sich steuerlich auch bemerkbar. Ich habe aber keine Ahnung wo in der Steuererklärung man es einträgt. Eingetragen bzw. geltend gemacht wird es in dem Zeitraum wenn es eintritt. Also z.B. nach Bestehen der Prüfung und Antrag u. Gewährung des Nachlasses.
Bei meiner Tochter hat das FA von sich aus einen geänderten Steuerbescheid geschickt und es musste ein kleiner Betrag nachgezahlt werden. Muß wohl irgendwo einen Datenabgleich gemacht worden sein.