Gez zahlen als Untermieter wenn die Hauptmieter befreit sind?

3 Antworten

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Es kommt nicht darauf an, wer Unter- und wer Hauptmieter ist. Die Rundfunkabgabe faellt fuer den Haushalt an und die Befreiung ist personenbezogen. Das heisst, dass nur dann keiner der Bewohner zahlen muss, wenn alle befreit sind. Ist hingegen nur einer nicht befreit, muss der dann auch fuer den Haushalt zahlen (den Gesamtbetrag und nicht nur einen Anteil).

Du beziehst dich hier auf einen auf MAZ Online veroeffentlichten Artikel, den du in einem deiner Kommentare auch verlinkt hast. Allerdings hast du diesen falsch verstanden. Im letzten Absatz des Artikels (auf diesen beziehst du dich), geht es gerade nicht um einen in einem gemeinsamen Wohnung mit dem Vermieter wohnenden Untermieter sondern um die Frage, ab wann nicht mehr von einer gemeinsamen Wohnung auszugehen ist und die Rundfunkabgabe somit fuer beide Wohneinheiten gezahlt werden muss ("Müssen Untermieter gesondert den Rundfunkbeitrag bezahlen?").

Handelt es sich also um eine Wohnung (Wohnbereich des Untermieters ist nicht ueber einen eigenen Eingang zugaenglich), dann muss nur 1 x gezahlt werden. Handelt es sich bei dem vom Untermieter genutzen Wohnraum hingegen um separat zugaenglichen, ist dieser wie eine vom Rest der Wohnung getrennte Wohneinheit zu bewerten und es ist fuer diese zusaetzlich zu zahlen (also 1 x fuer die Wohnung des Hauptmieters und 1 x fuer die des Untermieters).

Mit der von dir geschilderten Situation hat das alles gar nichts zu tun. Schliesslich geht es bei dir ja gar nicht um eine fuer deinen Wohnraum gesondert anfallende Abgabe sondern um die fuer die gemeinsam genutzte. Und die muss nun mal gezahlt werden, wenn nicht alle Bewohner befreit sind. Deine 2 Mitbewohner sind befreit, du bist es hingegen nicht. Also musst du zahlen.

Warum lässt du dich nicht auch befreien? Antrag auf Befreiung stellen, beglaubigte Kopie des Bafög Bescheids dabei und das Thema sollte sich eigentlich erledigt haben.

Torben79 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 23:53

Ich kann mich leider nicht befreien lassen, da ich Meister-Bafög beziehe und kein normales Bafög.

mamba84  15.09.2014, 00:09
@Torben79

Das ist ja doof. Dabei bekommst ja sogar weniger als der Durchschnittsstudent an bafög.

Das Ding heißt Haushaltsabgabe. Wenn nur ein Mitglied des Haushalts keine Befreiuung hat, wird die fällig.

Torben79 
Beitragsersteller
 13.09.2014, 21:09

Das beantwortet in keiner Weise meine Frage...

2 Leute sind befreit und ich werde Untermieter. (Normalerweise) sind Untermieter ohne eigenen Hauseingang befreit, WENN der Hauptmieter zahlt. Der Hauptmieter ist jedoch befreit.

Von der Logik her würde ich sagen das ich als Untermieter trotzdem nicht zahlen brauche, aber wir leben in DEUTSCHLAND :)

ArminSchmitz  13.09.2014, 21:11
@Torben79

Sorry: Schau mal im Internet nach. Das hat nichts mit Haupt- und Untermieter zu tun. Wenn ein einziger Bewohner der Wohnung keine Befreiung hat, dann muß derjenige (!!!) zahlen.

Torben79 
Beitragsersteller
 13.09.2014, 21:36
@Torben79

Und hier wurde das Thema auch schon mal Diskutiert:

http://www.gutefrage.net/frage/gez-gebuehren-als-untermieter

Und sofern die Quelle von maz.online stimmt, wäre ich als Untermieter befreit. Bei der GEZ kann man zu diesem Thema jedoch nichts finden. Da wäre ein (wen überrascht es) Gebührenpflichtiger Anruf notwendig um diese Frage zu klären.

DerCAM  14.09.2014, 02:08
@Torben79
Und sofern die Quelle von maz.online stimmt, wäre ich als Untermieter befreit.

Nein, das hast du falsch verstanden. Haette der von dir genutzte Wohnbereich einen separaten Zugang, muesste hierfuer zusaetzlich gezahlt werden weil dieser dann nicht mehr als Bestandteil der sowieso abgabenpflichtigen "Hauptwohnung" zu betrachten waere sondern als eigenstaendige Wohneinheit. Da du aber ueber keinen separaten Eingang verfuegst, faellt die Abgabe nur einmal fuer die gesamte Wohnung an (und muss natuerlich bezahlt werden, wenn mindestens einer der Bewohner nicht befreit ist). Fuer das von dir bewohnte Zimmer besteht also keine "gesonderte" Abgabenpflicht (es muss nicht 2 x gezahlt werden), die Abgabenpflicht fuer die gesamte Wohnung bleibt aber natuerlich erhalten.