Auslands-BAföG in Steuererklärung angeben und wie?
Hallo zusammen,
ich sitze an meiner 1. Steuererklärung und möchte die Kosten für mein Auslandssemester geltend machen.
Ich war während meines Masters (also Zweitausbildung) im Ausland für ein Semester. Als Fortbildungskosten möchte ich jetzt die Flugkosten, Studiengebühren, Unterbringungskosten und eine Verpflegungspauschale geltend machen.
Ich habe auch ein bisschen Auslands-BAföG (weit entfernt vom Höchstsatz) und ein Stipendium (Mobilitätspauschale + ein kleiner monatlicher Betrag erhalten).
Ich frage mich, ob und wie ich das BAföG und das Stipendium jetzt mit den Kosten verrechnen muss. Beim Studierendenwerk konnte mir auch niemand weiterhelfen.
- Muss ich das Auslandsbafög und das Stipendium angeben?
- Muss ich das Auslands-BAföG vollständig angeben?
- Oder sollte ich den enstprechenden Betrag bei den Flugkosten, Studiengebühren und der Versicherung abziehen? Der BAföG Betrag lässt sich auch in Grundbedarf, Auslandszuschlag, Reisekosten, Studiengebühren und Krankenversicherung aufgliedern.
- Muss ich den Grundbedarf überhaupt in der Steuer angeben? Das ist ja zum Leben gedacht. Aber ich möchte ja auch Übernachtungskosten und Verpflegung angeben.. Ich bin einfach etwas überfordert.
Danke und viele Grüße :)
2 Antworten
Suche einen Steuerberater auf - das kostet Dich weniger als wenn Dich das Finanzamt übern Tisch zieht.
Während die erste Frage noch offensichtlich ist (für Dich ein Grund mehr, zum Steuerberater zu gehen), da Stipendien nach Ziffer 11 nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
kommt es bei Unterkunft und Verpflegung auf kluge Argumentation an, damit diese nicht als Lebenshaltungs-, sondern als Fortbildungskosten gelten.
Das Bafög musst du komplett angeben. Dazu reichst du dann deine ganzen Werbungskosten ein (studienkosten, Gebühren, etc...) die Unterkunftskosten kannst du als doppelten Haushalt ansetzen, wenn das dein Zweitwohnsitz ist. Ebenso kannst du die wöchentlichen Heimfahrten geltend machen.
es ist abzusehen, das unterlagen dazu angefordert werden, von daher würde ich gleich alles einreichen um Zeit zu sparen.
LG