Aufruf zur Unterschrift des Wahlscheins = Wählertäuschung im Sinne des StGB?
Vor und bei Wahlen lese ich bei Facebook momentan häufiger Aufrufe an die AfD-Wähler, den Wahlzettel zu unterschreiben. In den entsprechenden Posts wird erklärt, dass dadurch Wahlmanipulation durch die Altparteien verhindert werden könnte. In Wirklichkeit steht dahinter aber die Absicht, dass Wähler ihren Wahlzettel ungültig machen und so weniger Stimmen für die AfD zusammen kommen. Sehe ich das richtig, dass dieses Verhalten nach StGB §108a (https://dejure.org/gesetze/StGB/108a.html) strafbar ist oder deute ich den Paragraphen falsch? Gibt es bereits entsprechende Urteile?
6 Antworten
Die Tathandlung des 108a StGB besteht in der täuschenden Einwirkung auf einen Wahlberechtigten. "Die muss zu dem Erfolg führen, dass der Getäuschte bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung über die Stimmabgabe irrt oder nicht einmal erkennt, dass er wählt oder einen Wahlvorschlag unterschreibt" (BGH 9, 338).
(Quelle Dreher/Tröndle, Kommentar zu § 108a StGB).
Selbst wenn sich durch den Aufruf, den Wahlzettel zu unterschreiben, Wähler dazu veranlasst fühlen, den Wahlzettel irrigerweise zu unterschreiben, so dürfte ein Strafverfahren an fehlenden Beweisen scheitern. Wie kann man einen unterschriebenen Wahlzettel zuordnen? Und solange keine einzige Wahltäuschung beweisbar ist, kann der Aufruf nicht bestraft werden. Denn auch ohne den Aufruf gibt es sicher auch Wahlzettel mit Unterschrift.
Grundsätzlich liegst du m.E. richtig mit der Einschätzung, dass der TB durch den Aufruf erfüllt werden kann. Die Täuschungshandlung liegt vor, die Absicht die dahinter steht ist klar.
Es muss zumindest die natürliche Person ("jemand"), der Adressat, feststehen, bei dem die Täuschung funktionieren würde. Ein allgemeiner Aufruf ohne TB-Erfüllung erfüllt m.E. nicht den TB des 108a StGB.
Die Aussicht auf Erfolg,das die gewünschte Täuschung erreicht wird,ist zu unkonkret das es bestraft werden kann.Ich habe ein Beispiel genannt wo eine hilfsbedürftige Person dazu gebracht werden könnte,und die Strafverfolgung einsetzen würde.Allerdings ist auch dies nur meine laienhafte Einschätzung.^^ Denn es ist bekannt,das Fa.Siemens schon einmal eine Strafe zahlen musste,weil auf deren Microwellen fürs USA Geschäft der Aufkleber "No Animals" fehlte.Deutsche wussten das man keine lebenden Tiere hineingeben kann und das Fell trocknen kann.Amis offensichtlich nicht.^^ Oder hat es sich nur um Geldgier gehandelt,wie beim VW-Prozeß und Wirtschaftsmacht?! ^^
Ob sowas schon strafbar ist, weiß ich nicht. Eigentlich sollte man meinen, dass niemand so blöd ist, auf sowas reinzufallen, aber wenn ich so manchen Beitrag in diesem Forum lese, ...
Im Grunde braucht sich die AfD aber nicht zu beschweren, denn aus der Ecke kommen die Wahlbetrugs-Verschwörungstheorien ja.
Wenn es an Jugendliche bzw.Erstwähler gerichtet wäre,könnte es eine moralisch verwerfliche Beeinflussung sein.Moralisch verwerflich ist aber nicht strafbar,wenn es nicht gleichzeitig gegen ein Gesetz verstößt.Nicht ein einziges Tatbestandsmerkmal bekommst Du ausgefüllt.Nein Wählertäuschung ist etwas anderes.Der Gedanke ,den Du hattest ist aber interessant.Wenn Du also ein Mensch bist,mit einem starken Gerechtigkeitsempfinden,dann sagst Du ggf .etwas dazu,oder schreibst in den Foren,was Du richtigerweise erkannt hast.Menschen davon abzuhalten,eine gültige Stimme für eine Partei abzugeben.Liebe Grüße
Eine rückwärtsgerichtete Partei daran zu hindern politischen Einfluss zu gewinnen ist nicht moralisch verwerflich, ethisch schon gar nicht.
Wer rückwärts und wer vorwärts gerichtet ist wird uns die Geschichte einmal aufzeigen.()Du musst eingefleischter Linksextremist oder Antifa-Fuzzi sein,um diesen Satz zu schreiben.Es kommt in der Fragestellung nicht auf die politische Partei an,sondern um eine Beeinflussung,Verdummung oder Täuschung die vom Gesetz nicht erfasst ist.Oder hast Du persönlich mit einem solchen Blog / Fratzenbucheintrag zu tun?! Schäm Dich.
Du musst eingefleischter Linksextremist oder Antifa-Fuzzi sein,um diesen Satz zu schreiben
Ich bin ein liberal-demokratischer selbständiger Unternehmer, anfang 30. Ich lehne Extremismus in jeder Form ab. Ob er nun von rechts oder links kommt, spielt keine Rolle, es ist der gleiche Müll.
Nachdem ich diverse Wahlprogramme der AfD gelesen habe lande ich beim Fazit: "NSDAP light". Und dafür gibt es in diesem Land moralisch und historisch keine Daseinsberechtigung.
Daher ist jede Art des Vorgehens gegen diese Intelligenzverweigerer moralisch zu begrüßen.
Extremismus verschiebt sich in die bürgerliche Mitte, weil die Menschen unzufrieden sind mit den etablierten Parteien. Letzteres kann ich nachvollziehen, ersteres nicht.
Übrigens ich habe auch einen Migrationshintergrund. Bin nur zur hälfte deutsch. Sachen gibt es!
Wer so etwas glaubt, braucht nicht "verdummt" zu werden
Nicht ein einziges Tatbestandsmerkmal bekommst Du ausgefüllt.
Kannst du das etwas genauer ausführen? Woran mangelt es?
Das Gesetz sagt nach meinem Verständnis, dass der Versuch jemanden durch Vortäuschen falscher Tatsachen dazu zu bringen, eine ungültige Stimme abzugeben, strafbar ist. Ich als juristischer Laie sehe diesen Tatbestand quasi wörtlich erfüllt.
Ist der Versuch zu primitiv, ist Täuschung anders definiert oder was ist das Problem?
Der moralische Aspekt soll mal außen vor bleiben.
Die Täuschung müsste bestimmt sein.Du gehst in ein Altersheim und engagierst Dich,das alte Menschen an der Briefwahl teilnehmen.Du führst eine Hand und machst es so wie Du es beschreibst und der betagte Mensch,der mit zittriger Hand schreibt,glaubt,er wählt eine Partei,gibt eine gültige Stimme ab.Das er tatsächlich seinen Stimmzettel ungültig macht,erkennt er nicht.Auch wenn Du die Hand nicht führst,wäre m.E.die Strafbarkeit gegeben,weil ein bestimmtes Handeln gegeben ist.Der Aufruf im Web ist dagegen unbestimmt.
Und das steht wo?
Auch alle anderen Parteien werden hier in FB vertreten sein und diesen Aufruf lesen!
Wer das liest und befolgt, tja was soll ich sagen, der hat irgendwas verpasst oder irgendwo nicht richtig aufgepasst!
Selber Schuld dann!
Solche Aufrufe sind nicht strafbar. Warum auch? Jeder Wähler entscheidet selbst, ob er solchen schwachsinningen Verschwörungstheorien (Wahlmanipulation der Altparteien) glauben will oder nicht.
Gerade solche Aufrufe sind Versuche, die Wahlergebnisse zu manipulieren. Dass, was anderen vorgeworfen wird, machen die Absender solcher Posts selbst. :-))) Daran kannst du schon die Unlogik und Dummheit der Absender erkennen. :-))
Wer also selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Wie ist dann Absatz 2 ("Der Versuch ist strafbar") zu verstehen? Bedeutet dies nicht gerade, dass kein Erfolg bewiesen werden muss?