Wann muss der Leistungsnachweis nach einem Täuschungsversuch stattfinden?

3 Antworten

Das richtet sich sicher nach dem Bundesland. In Bayern z.B. gibt es keine solche Wiederholung. Eine Arbeit wird hier mit 6 bewertet, wenn ein Schüler Hilfsmittel zur Täuschung bereitgestellt hat. Er muss sie nicht einmal verwendet haben.

Da steht nicht, dass der Schüler auf jeden Fall wiederholen darf - da steht, dass der Lehrer den Schüler wiederholen lassen kann, wenn man nicht sagen kann, bei wie viel von der Arbeit der Schüler geschummelt hat.

Über die Form des "Leistungsausweises" steht da gar nichts - besprich das also mit deinem Lehrer. Eigentlich bist du, wenn du geschummelt hast, auch wirklich nicht in der Position, noch was einzufordern...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da steht ganz und gar nicht, dass der Schüler den Leistungsnachweis wiederholen darf.

Da steht, in Ausnahmefällen kann der Lehrer eine Wiederholung verlangen.