Ausstellungsstück als Neuware verkauft?
Hallo ich habe mal eine Frage,
ich habe gestern, beim Saturn eine Waschmaschine gekauft. Es war reguläre Ware die ich gleich bezahlt habe. Anstatt der regulären Ware wurde ein Ausstellungsstück geliefert mit Gebrauchsspuren. Ist die schon arglistige Täuschung? Welchen Preisnachlass kann ich noch aushandeln?
Mir wurden 60 Euro erlassen .
Das sind 15% wärt ihr damit einverstanden.
Was mich am meisten verärgert hätte ich nicht reklamiert wäre nichts passiert.
5 Antworten
Würde mir das nicht so einfach gefallen lassen. Handel einen neuen Preis aus
arglistige täuscung wäre es in dem moment, wo es mit vorsatz geschehen ist. gemäß dem von mir sehr hoch bewerteten rechtsstaatlichen prinzip "in dubio pro reo" also im zweifel für den angeklagten, gehe ich mal hier NICHT davon aus. das heißt aber nicht, dass ich es auschließe.
das ist der eine teil. der andere teil ist der, dass du, wenn du den regulären preis gezahlt hast, auch anspruch auf einwandfreie ware hast, was ein austellungsstück mit gebrauchsspuren wohl nicht ist.
aus meiner sicht gibt es seitens saturn drei mögliche wege, das problem zu lösen:
- man liefert dir inclusive anschluss und austausch eine neue maschine, wie vertraglich garantiert
- im rahmen einer einigung gibt es auf das austellungstück mit gebruachsspuren einen DEUTLICHEN preisnachlass. darauf musst du als kunde aber nicht eingehen
- man erstattet dir den kaufpreis der maschine und entschädigt dich ggf. entsprechend für entstandenden aufwand wie den transport oder das anschließen der maschine etc. darauf musst du dich als kunde aber nur einlassen, wenn der verrtrag nicht anders erfüllt werden kann z.B. das gewünschte modell nicht mehr vorrätig und oder lieferbar ist.
lg, anna
Ich sehe das ähnlich wie Sektenführer: Du hast Anspruch auf ein Neugerät, da ein solches Vertragsgegenstand ist/war. - Du hast zunächt einmal Anspruch auf einen Preisnachlass!
....allerdings kannst Du natürlich sagen, dass Du für einen anständigen Nachlass (mind. 30% - wenn das Din nicht in Gebrauch war u. u. auch nur 20%) bereit bist, nicht auf Dein gutes Recht der Vertragserfüllung zu bestehen.
Als Druckmittel kannst Du natürlich auch damit drohen, dass Du den Kauf rückgängig machst, wenn man Dir nicht innerhalb einer Woche ein wirkliches Neugerät liefert.
Ich würde nicht gleich mit "Druckmittel" & Co argumentieren. Dokumentieren, hingehen und drüber reden. I.d.R. ist das eine Sache, die evtl. auch aus Versehen passiert ist; in jedem Fall hat der Markt hier kein Interesse, das da groß Aufsehen drum gemacht wird. Aufgrund der Unannehmlichkeiten sollte daher, zum üblichen Preisnachlass auf Ausstellungsstücke, dann noch etwas mehr drin sein. Ich kaufe beispielsweise bevorzugt Ausstellungsstücke denn die Garantie bleibt erhalten und das Gerät ist merklich billiger. So schlecht ist das also nicht, wenn man dann friedlich überein kommt... und das ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch hier möglich.
Ich würde auf ein Neugerät bestehen. Man weiss nie, wie die Kunden die Geräte behandelt haben.
Es hat hier mal einer berichtet, der hat von Saturn eine in Betrieb gewesene Maschine als Neuware bekommen, aus der beim Verschieben Lauge rauslief.
Ein bisschen Wasser in der neuen Maschine ist normal - das sind Reste der Funktionsprüfung. Verrät üblicherweise auch die Bedienungsanleitung.