Küchenkauf trotz Lügen verbindlich?
Hallo Leute,
ich glaube, dass ich die Antwort auf meine Frage bereits kenne: Der Vertrag wurde unterschrieben, damit ist nichts mehr daran zu ändern.
Ich bin - dumm wie sooft - auf den Trick eines Möbel-, Küchenstudios hereingefallen. Im Flyer wurde suggeriert, dass man als einer von nur 50 Testkäufern einer "Industriestudie" eine Küche kauft und dadurch extrem günstige Preise erhält.
Ich also dorthin, während des Gesprächs habe ich mehrfach meine Zweifel zum Ausdruck gebracht. Mir wurde dann auch mehrfach versprochen, dass die Preise für die Küche direkt vom Hersteller an mich weitergegeben werden unter Umgehung des Verkäufers (Zurbrüggen).
Dazu wurde sogar eine Skizze angefertigt:
Industrie --> Verkäufer --> Käufer ("Verkäufer" war durchgestrichen).
Für diese Skizze habe ich einen Beleg. Natürlich MUSSTE ich den Vertrag sofort unterschreiben, sonst wäre all das nicht möglich gewesen. Ich dachte mir, dass man ja leicht die Weitergabe von Einkaufspreisen an mich prüfen kann und habe dann - so unwohl mir dabei auch war - unterschrieben. Ich rief direkt danach Freunde an, um Ihnen von dem "tollen" Angebot zu erzählen, damit sie es auch wahrnehmen könnten und erhielt prompt 1 Stunde nach Unterschrift die Rückmeldung, dass es kein gutes Angebot sei (die Küche wurde grob geplant und berechnet). Also schrieb ich Zubrüggen und bat um Rücktritt (in dem Vertrag war ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen), woraufhin mich der Abteilungsleiter anrief und mich beruhigte, indem er sagte, dass die Küche ja noch nicht fertig geplant sei und all das, was mir die Dame erzählt hatte, so auch stimme.
Als einige Zeit später die endgültige Planung anstand, stellte sich heraus, dass nichts davon stimmte. Es werden keine Einkaufspreise an mich, den Testkäufer, weitergeben, letztlich ist es ein völlig normaler bis zu hoher Preis für die Küche geworden. Ich las nun Dinge von Täuschung und unlauterem Wettbewerb, aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da nicht mehr rauskomme. Es scheint keine Rolle zu spielen, dass meine Unterschrift nur durch die Lüge der Weitergabe von Einkaufspreisen an mich zu Stande kam. Aber ich frage hier trotzdem mal nach, wer weiß..., vielleicht hat jemand von Euch eine Idee. Wahrscheinlich gibt es auch keine "Studie" oder sonstiges, ich bin manchmal echt eine Idiotin. :(
Lieben Gruß
4 Antworten
Gerade bei Planungsküchen hast Du da ganz schlechte Karten.
Das Küchenstudio lässt Deine Küche auf Maß anfertigen. Die passt NUR bei Dir rein. Ein anderweitiger Verkauf wäre nur mit Verlusten zu realisieren. Selbst wenn das Küchenstudio eine sehr kulante Geschäftspolitik betreibt, würde diese auf jeden Fall auf Ausgleich dieser Verluste bestehen, denn es muss die Küche ja jetzt mit starkem Rabatt anbieten. Da schätze ich mal grob so ca. 20% des mit Dir vereinbarten Kaufpreises.
Noch etwas zur Logik. Wenn dort im Vertrag z.B. 10.000 EUR Kaufpreis steht und das Werk diese dem Küchenstudio für ca. 5.000 EUR liefert:
1. Woher kennst Du die Einkaufspreise des Studios? Im Zweifel sagen die einfach, ja waren doch die 10 T€! Beweise mal das Gegenteil.
2. Warum sollte ein andere Betrag gelten, als der, der im Vertrag steht?
3. Das Küchenstudio hat mehrere Lieferanten: Möbelwerk, E-Fabrik, Sanitärwerk.. Welche Einkaufspreise gelten jetzt?
4. Das Küchenstudio hat Personalkosten, Mietkosten, Telefon, Büroartikel, Logistikkosten... Wie sollen die finanziert werden, wenn nicht aus der Handelspanne?
Ach so die Küche ist bisher weder geplant geschweigedenn hergestellt.
Wenn Sie keine Einkaufspreise an mich weitergeben, sollen Sie es nicht im Gespräch vor Zeugen so sagen, um meine Unterschrift zu ergaunern. Aber - wie ich oben schon sagte - ich sehe es ja selbst so, dass ich nichts machen kann.
du hast dich richtig erkannt! Du kannst da leider nichts machen, es war auch kein "Haustürgeschäft". Aber wenigstens hast du was gelernt- höre auf dein Bauchgefühl (beim nächsten, großen Einkauf).
Ich danke Dir Biberchen. :)
Mündliche Absprachen zählen auch als Vertrag. Wenn Du davon aber nix beweisen kannst, gilt das was schriftlich fixiert wurde.
Würde es sich um ein Online- Geschäft handeln, oder um einen Kreditverkauf, hättest Du übrigens ein 14- tägiges Rücktrittsrecht.
Die Skizze mit der Weitergabe der Einkaufspreise kann ich beweisen. Aber ich habe nirgends finden können, dass mir das weiterhilft.
Wo wurde dieser "Vertrag" geschlossen? Wenn es ein Haustürgeschäft war, hast du ein Rücktrittsrecht.
Mit solchen "Angeboten",sind ja häufig Vertreter unterwegs.
Nein, war direkt im Möbelhaus. Ich habe im Grunde alles falsch gemacht. Ich fühle mich richtig schlecht.