Berufung als Wahlhelfer ablehnen ...?

10 Antworten

Welchen Grund würdest du gelten lassen bzw. okay finden, wenn du einen für dich persönlich sehr wichtigen, dir am Herzen liegenden Termin mit jemandem ausgemacht hast und der dann kurzfristig absagt? "Och, doch keine Lust!" wahrscheinlich eher nicht, oder? "Ich bin akut krank geworden" hingegen schon, oder?

Und so ähnlich verhält es sich mit den Gründen dabei auch. Da es viele individuell tatsächlich super wichtige Gründe geben kann, sind die gesetzlich nicht allesamt und abschließend aufgelistet. Das sind Einzelfallentscheidungen.

Solltest du also berufen werden, dann solltest du einen Grund nennen und erklären können, der für die Person, die deinen Antrag auf Freistellung liest, wirklich nachvollziehbar ist.

Allerdings trifft es mit den Berufungen anstelle des freiwilligen Meldens in aller Regel zuerst das Personal der Kommunen und dort primär diejenigen, die verbeamtet sind. Erst, wenn unter denen und unter den "normalen" Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht genug Wahlhelfer gefunden wurden und sich auch nicht genug "Normalos" freiwillig gemeldet haben, werden "Normalos" verpflichtet.

Übrigens empfehle ich dieses Ehrenamt sehr :). Es macht irgendwie echt Spaß, man lernt nette Menschen kennen, hat das Gefühl, was sinnvolles getan zu haben und bekommt sogar noch ein paar Euro "Erfrischungsgeld" sowie in der Regel 'ne hübsche Urkunde dafür ;). Ich hab mich schon wieder für die Bundestagswahl angemeldet :).

Regina3 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 02:26

Danke für Deine gute und ausführliche Antwort!

Hmm ich dachte da wird durch Freiwillige, Mitarbeiter von der Gemeinde als auch Schulen geregelt?

Soweit ich weiß dann nur im absoluten Sonderfall.

Naja wenn man eben Krank ist 🤷🏻‍♀️

Im Moment "Ich fühle mich erkältet" - zieht immer und überall, aber wenn man Pech hat mit Anordnung von Quarantäne sonst.

ABER; mal ehrlich, ist es zuviel verlangt einen Sonntag im Leben mal dem Staat zu opfern?! Warum sucht man dafür Ausreden?! Einfach hingehen und machen!

Regina3 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 02:35

Naja - wenn es körperlich nicht geht ...

guitschee  10.07.2021, 09:30
@Regina3

Wenn es wirklich körperlich nicht geht, ist das ja keine Ausrede und man kann einfach die Wahrheit sagen!

Ein ärztliches Attest auf jeden Fall.

Wo wird man als Wahlhelfer berufen?

In Deutschland?

Für mich unvorstellbar.

Watt?? Staatsbürgerliche Pflicht??

Ich kann mir nur vorstellen, daß du dich als Wahlhelferin einst beworben hast und nun in die engere Wahl gezogen wirst.

Es gab bis zm 18.Jahhundert und vielleicht sogar noch im 19. Jahrhundert die Pflicht zu Frondiensten. Dabei ging es allerdings hauptsächlich um die Verfügbarkeit von Arbeitskräften für Bauwerke.

Nach der Abschaffung des Feudalismus scheinen mir solche "staatsbürgerlichen Pflichten" alles andere als zeitgemäß.

Regina3 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 02:40

Geht um eine Freundin. Die fände das sicher spannend. Aber sie kann nur noch unter 3h/Tag arbeiten. Also auch da nicht mehr. Und sie kann keine Treppen mehr steigen. Ob für sie das Wahllokal überhaupt erreichbar wäre? Und wenn sie einen schlechten Tag hat - was oft vor kommt - kann sie wegen ihrem Kreislauf eh erst nachmittags irgendwas machen (also Start irgendwo zwischen 14 und 17 Uhr) ...