Auflösung Hausrat ex Partner Brief was schreiben?
Hallo,
wollte mich von meinem Partner trenne, damit er keine ansprüche mehr hat auf seine Sachen habe ich mir folgenden text ausgefdacht..:
was denkt ihr darüber? hat er rechtlich noch eine Chance iwas an sich zu reißen? habt ihr sondtige tipps was ich noch reinschreiben kann??
ich muss ihm noch bisschen mehr Geld geben für eine Auto Anzahlung .. aber da hab ich keine lust das rein zu schreiben, da er dafür keine belege und nachweise hat und ich ihm das eigl unterschlagen will da er mir fremd gegangen ist.
Vereinbarung Zwischen: xxx und yyy
Die von uns gemietete Wohnung wird yyy zur alleinigen Nutzung überlassen. xxx verpflichtet sich, die Wohnung bis spätestens zum 31.10.2016 zu räumen und die in seinem Besitz befindlichen Schlüssel herauszugeben.
Die Miete und die Nebenkosten werden von yyy, die in der Wohnung verbleibt, bezahlt. Nachzahlung und Rückerstattung von Nebenkosten entfallen zeitanteilig auf denjenigen Person, der sie im Abrechnungszeitraum getragen hat.
Wir sind uns weiter darüber einig, dass der gemeinschaftliche Hausrat in das alleinige Eigentum der Verbliebenden der Wohnung übergehen soll gegen eine Zahlung von 1000,00 EUR auf das Girokonto des xxx zahlbar spätestens zum 31.10.2016. und somit xxx keine weiteren Ansprüche mehr auf den von ihm mitgezahltem aktuellen Hausrat hat. Explizit wird auf den Eigentumsübergang an yyy folgender Artikel aufmerksam gemacht: RE 123 Laptop, RE 124 Wohnwand usw...
PS sind nicht verheiratet und keine KInder.. Kündigungsfristen muss ich nicht beachtet oder ? da wir uns beide einig waren zum 31.10.2016
7 Antworten
Jedem gehört vom Hausrat etc. jeweils das, was er in die Beziehung eingebracht hat oder während dessen nachweislich angeschafft hat (Kaufbelege etc.). Dinge, die nachweislich zusammen erworben wurden müssen "gerecht" aufgeteilt werden oder vom jeweils anderen entsprechend abgelöst werden...
Ein "Teilungsvertrag" sollte aufgesetzt werden, wenn sich beide über die Aufteilung einig sind - ansonsten bräuchte keine den aufgesetzten des anderen unterschreiben...
Wenn ihr die Wohnung zusammen angemietet habt, spielt euer interner Vertrag ohnehin keine Rolle, denn dann könntet ihr die Wohnung auch nur zusammen kündigen (Kündigungsfrist in der Regel drei Monate) - bis dahin hätte jeder von euch das Wohnrecht.
Danach könnte der Vermieter einen enuen vertrag mit einem von euch abschließen - muss es aber nicht, er könnte sich auch einen ganz anderen Mieter suchen.....
Redet miteinander und setzt ein gemeinsames Schreiben auf, in dem alles geregelt wird. Alles andere würde dir ein Anwalt sofort vom Tisch fegen v.a. wenn dort versucht wird, den anderen unfair zu behandeln.
So ein Schreiben besagt gar nichts. Sicher habt Ihr was gemeinsam bezahlt (oder er das, Du dies).
Einigt Euch friedlich oder geht zum Anwalt.
Nur, um Deine Rachegelüste zu befriedigen, finde ich das unfair, was Du machst.
Wenn er das einfach so unterschreibt, dann ist das sein Pech. Wenn er dieses Schreiben einem Anwalt vorlegt, könnte es eventuell brenzlig für dich werden, weil du offensichtlich versuchst ihn um eventuell gemeinschaftlich angeschaffte Möbel und Sachwerte zu prellen. Die 1000 € die erwähnt werden, könnten einfach als Lockmittel gewertet werden. Dass er dich betrogen hat ist eine saublöde Sache, allerdings würde ich trotzdem eine Trennung von den sachlichen Fragen vornehmen. Du hast höchstwahrscheinlich Rachegefühle, von denen würde ich mich aber in so einem Fall nicht leiten lassen. Führt eine saubere Trennung durch und fertig ist die Laube.
Ganz meiner Meinung. Die Sache sauber und sachlich abschließen!
Wenn er die Vereinbarung als ungerechtfertigt ansieht, wird er sie wohl auch nicht unterschreiben, eine die gerecht alles regelt schon.
- Eine schriftliche Vereinbarung ist sinnvoll und der richtige Weg. Dieses formlose Vorgehen mit einem schriftlichen Vertrag ist in Ordnung und rechtswirksam.
- Falls Ihr beide Mieter seid, müsst ihr auch dem Vermieter dies anzeigen und ggf. mit ihm einen neuen Vertrag schließen, ansonsten schulden im Streitfall weiterhin beide die Miete. Dies wäre eine nicht zumutbare Belastung für den ausziehenden Partner. Hierzu sollten der Vertragstext erweitert werden. Wichtig ist auch, klar mit Datumsangabe zu regeln, ab wann yyy die Miete zahlt, auch erneut in dem betreffenden Absatz.
- Bezüglich der Aufteilung des Hausrats ist es sinnvoll, für BEIDE Personen eine Liste anzulegen, welche Gegenstände sie bekommen. Immerhin wird xxx ja mit einigen Dingen ausziehen, oder? Die Liste ist sehr wichtig, denn der allgemeine Satz "der Hausrat" sagt ja nichts aus und ist im nachhinein auch nicht im einzenen ausführbar und beweisbar (wenn es erst einmal weg wäre).
- Bedenke, dass der gebotene Gesamtpreis fair sein muss und nicht sittenwidrig oder betrügerisch niedrig. Die Abschreibung für Möbel beträgt üblicherweise 13 Jahre. Wenn die Möbel also 3 Jahre alt sind, beträgt ihr Wert noch 10/13 vom Anschaffungspreis und davon müsste er die Hälfte erhalten.
- Kündigungsfristen im Innenverhältnis zwischen euch müsst ihr nicht beachten, wenn ihr euch einig seid und den Vertrag unterzeichnet. Die Kündigungsfrist gegenüber dem Vermieter könnt ihr dadurch natürlich nicht verändern. Wie gesagt, hier muss möglichst zeitnah der Mietvertrag umgestellt werden auf den alleinigen Mieter yyy.
- Tipps: Auch wenn du dir alle Schlüssel geben lässt, ist es immer sinnvoll, nach dem Ausziehen das Schloss zu wechseln. Dies schafft Sicherheit für beide Parteien.