1200 € Nebenkosten nachzahlen?!
Hallo liebe Community :)
ich habe am Samstag meine Nebenkostenabrechnung von 2013 erhalten und war sehr geschockt. Mein Vermieter hat erstmal einen Monat zu viel berechnet, ich bin am 31.03.2013 fristgerecht ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung hat er aber für den Zeitraum vom 01.01.2013-30.04.2013 ausgestellt, da hab ich dort schon seit einem Monat nicht mehr gewohnt. Nun gut, ich soll für 4 Monate (was ja eigentlich nur 3 sind) 1234,58 € Nachzahlen, davon allein 942 € Heizkosten :O Abgesehen davon, dass ich dort zu der Zeit fast gar nicht geschlafen habe oder geduscht geschweige denn gekocht habe da ich dort keine Küche drin hatte (war immer bei meiner Freundin) find ich das sehr sehr sehr hoch. Die Heizung hatte ich maximal auf 3 und das in nur 2 Räumen ( Wohnung war 80 qm groß) in den anderen Räumen stand die Heizung immer auf 1. Außerdem hat er meine Monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten nicht mit rein geschrieben, das muss er aber.
Ich habe den Brief am 3.01.2015 aus meinem Briefkasten geholt. Das wäre drei Tage zu spät. Er muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres mir übergeben oder halt per Einschreiben bei mir angekommen sein.
Habt ihr auch schon mal mit sowas Erfahrungen gemacht ? Mir wurde geraten, aus genau diesen Gründen Widerspruch einzulegen. Was würdet ihr tun ?
Schon mal vielen Dank fürs lesen :)
6 Antworten
Leg schriftlich Widerspruch ein! Hab ich dieses Jahr auch mit Erfolg gemacht. Leg deine Gründe genau dar. Und zahle nicht.
Ok danke :) Dann werd ich das direkt morgen machen.
Ich habe den Brief am 3.01.2015 aus meinem Briefkasten geholt. Das wäre drei Tage zu spät. Er muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres mir übergeben oder halt per Einschreiben bei mir angekommen sein.
Du hast da einen Denkfehler es ist nicht entscheidend wann Du die Abrechnung aus dem Briefkasten geholt hast, sondern wann die Abrechnung zugestellt worden ist.
Das kann er per Einwurfeinschreiben machen aber er kann den Brief auch einfach unter Zeugen bei Dir einwerfen.
Ah ok, dann muss ich mir ja eigentlich keine Sorgen machen. Danke
Das sehe ich anders.
MfG
Okay die Abrechnung ist auch ohne Unterschrift gültig, aber ändert ja nichts daran, dass sie zu spät zugestellt wurde.
Okay die Abrechnung ist auch ohne Unterschrift gültig, aber ändert ja nichts daran, dass sie zu spät zugestellt wurde.
Sagst Du (behauptest Du) und der Vermieter sagt (behauptet), dass er die Abrechnung unter Zeugen fristgerecht eingeworfen hat.
Und nun?
Ich will Dir nur klar machen, dass es manchmal schwierig ist etwas zu beweisen.
MfG
Johnny
Richtig; Einspruch einlegen, weil die Zustellfrist abgelaufen ist. Norbert
Aloa,
du musst freiwllig gar nichts zahlen ;) § 556 BGB Abatz 3.
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Ok danke, dann werde ich morgen direkt Widerspruch einlegen. Ich weiß jetzt nicht, ob das gut oder schlecht ist, aber er hat den Brief auch nicht per Einschreiben verschickt, er lag ohne Briefmarke im Briefkasten. Was ist wenn er dan behauptet, er hätte ihn schon eher eingeworfen ? Am 01.01 und 02.01 war aber nichts drin, was meine Schwiegermutter und meine Freundin auch bezeugen können.
Da brauchst du dir keine Sorgen machen, die Beweislast trägt der Eigentümer.
Nebenkostenabrechnung, Zugang, Beweislast Urteile 01-07-2007 Vermieter muss Zugang der Nebenkostenabrechnung beweisen Ein Vermieter hat seinen Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung nur dann rechtzeitig "mitgeteilt", wenn die Abrechnung spätestens ein Jahr nach dem letzten Abrechnungszeitraum dort eingegangen ist. Der Zugang muss im Bestreitensfalle vom Vermieter bewiesen werden. Auf Versäumnisse der von ihm beauftragten Hausverwaltung kann er sich insoweit nicht berufen. Vermag der Vermieter den Beweis nicht führen, kann er die Nebenkosten nicht mehr geltend machen. Urteil des LG Düsseldorf vom 07.02.2007 23 S 108/06 NJW Heft 16/2007, Seite XII
du bist da raus ;)
Ah ok, dann muss ich mir ja eigentlich keine Sorgen machen. Danke :)
Wir werden auch andauernd vom Vermieter mit den Nebenkosten betrogen. Alles genau aufschreiben und wenn möglich zum mieterverein gehen und beraten lassen. Viel Glück!
Danke erstmal für die Antwort :) Also ich habe bereits am 01.01 und am 02.01 in den Briefkasten geschaut und da War der Brief noch nicht da. Abgesehen davon habe ich Grade auch gesehen, dass er vergessen hat die Abrechnung zu unterschreiben ...