Mit 18 ausziehen, was habe ich für finanzielle Ansprüche?

5 Antworten

Hallo ,

der Unterhalt den dein Vater zahlen müsste richtet sich nach seinem Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet!!!!

Schau doch einfach mal nach , wenn du in etwa weisst , wieviel dein Vater verdient! Ausserdem steht Dir auchnoch das Kindergeld in vollem Umfang zu!

Dein Vater bleibt Dir bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig ! Solltest Du studieren wollen muss er in dem Fall sogar unter Umständen bis zum 27ten Lebensjahr zahlen ! Verlass Dich bei den Angaben die dein Vater Dir gegenüber gemacht hat , nicht so blind darauf !

Du kannst ihn auf Unterhalt verklagen , wenn er nicht im vollen Umfang zahlt ! Eine kleine 54qm Wohnung , die einem Single zustehen würde , kostet je nach Ausstattung 240,00 bis 350,00 Euro !" Kommt noch darauf an , wo Du lebst und wie der Mietspiegel in eurer Stadt aussieht ! Kannst ja mal nachsehen !

Wir reden von einer Warmmiete in einer dt. Grosstadt ! Wenn Du nebenbei noch ein wenig jobbst , kommst Du garantiert gut mit der Kohle aus ! Eventuell kannst Du auch noch Wohngelde beantragen ! Das ist aber eben vom Einkommen abhängig !

GLG und alles Liebe und Gute , wünscht Dir ,clipmaus :-))

Vielleicht wäre ja auch eine WG eine Option für Dich ?

Prudentia2013  11.10.2013, 13:01

der Unterhalt den dein Vater zahlen müsste richtet sich nach seinem Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet!!!!

Unterhaltshöhe

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Der Bedarf des volljährigen Kindes bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.

Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.

Verlass Dich bei den Angaben die dein Vater Dir gegenüber gemacht hat , nicht so blind darauf !

Besser, man verlässt sich auf Deine Angaben nicht! ;-)

Prudentia2013  11.10.2013, 12:50

Ausserdem steht Dir auchnoch das Kindergeld in vollem Umfang zu!

Das Kindergeld wird mit den Unterhaltszahlungen verrechnet und gibt es nicht zusätzlich.

Solltest Du studieren wollen muss er in dem Fall sogar unter Umständen bis zum 27ten Lebensjahr zahlen

Diese Altersgrenze existiert nicht!

Wenn Du nebenbei noch ein wenig jobbst , kommst Du garantiert gut mit der Kohle aus !

Eigenes Einkommen darf auch mit dem Unterhalt verrechnet werden!

Prudentia2013  11.10.2013, 12:54
@Prudentia2013

Eine kleine 54qm Wohnung , die einem Single zustehen würde , kostet je nach Ausstattung 240,00 bis 350,00 Euro !

Einen Schüler steht keine 54 qm große Wohnung zu; und für dieses Geld gibt es sie auch nicht unbedingt. Es sei denn, man lebt auf dem Land in Hintertupfingen.

111188887777 
Beitragsersteller
 10.10.2013, 17:03

Vielen Dank das war ja noch ausführlicher :) Aber für das Geld was du genannt hast bekommt man hier warm vielleicht ne Garage.. Selbst ein 30m² Apartement kostet warm etwa 350-420 € ..

MisterGeo  11.10.2013, 21:44
@111188887777

Dann kannst du es dir nicht leisten auszuziehen. Bleib zu Hause.

Wenn Du ab deinem 18. Geburtstag noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung/ Studium absolvierst, sind deine Eltern unterhaltspflichtig - sonst nicht.

Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern - wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist (was sie zur Berechnung nachweisen muss), nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Vaters (Netto-Einkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen).

Nur wenn du eine Ausbildung (nicht Schule!) absolvieren würdest, entspräche dein Unterhaltsanspruch dem BAföG-Satz (derzeit 670 Euro, inklusive Kindergeld!) dann würde allerdings auch dein Ausbildungsgeld angerechnet.

Als Schüler orientiert sich dein Unterhaltsanspruch an der Düsseldorfer Tabelle (duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/).

Vom Tabellenbetrag ist dann das Kindergeld in voller Höhe (184 Euro) abzuziehen, dieses müsste deine Mutter, falls sie es bis zu deiner Volljährigkeit erhält, dann an dich weiterleiten.

Also nur wenn dein Vater mehr als 4701 Euro verdienen würde (s. DD-Tabelle) , hättest du überhaupt Anspruch auf 682 Euro (inklusive Kindergeld!)..., sonst entsprechend weniger...

Muss dein Vater allerdings noch für andere Personen Unterhalt leisten (minderjährige Kinder, deine Mutter, seine neue Ehefrau), hätten diese alle erstmal Vorrang vor deinem Unterhalt...

Wäre dein Vater nicht ausreichend "leistungsfähig", so könntest als Schüler evt. "Schüler-BAföG" erhalten.

Sollte dies alles aber nicht für eine entsprechende Wohnung etc. reichen, müsstest Du notfalls in eine WG ziehen oder zur Untermiete wohnen.... bis du selbst in der Lage bist, dir etwas "besseres" zu leisten.

Hallo!

Zuzüglich könntest Du noch Wohngeld beantragen. Mehr Unterhalt steht Dir aufgrund des gesetzlich festgesetzten Bedarfs nicht zu! Damit musst Du auskommen. Das geht anderen Schülern und Studenten nicht anders.

111188887777 
Beitragsersteller
 10.10.2013, 16:58

Danke, das hat meine Frage eigentlich beantwortet...

Prudentia2013  11.10.2013, 12:58
@111188887777

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Auszug:

Unterhaltshöhe

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Der Bedarf des volljährigen Kindes bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.

Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.

Prudentia2013  11.10.2013, 13:07
@Prudentia2013

Nachtrag: Der pauschale Satz kann mittlerweile auf 680 € erhöht worden sein.

Du kannst ja deinen Vater fragen, ob er dich noch unterstützen möchte, bei deinem Wunsch auszuziehen ;) Und sonst nimm einen Job an als Kellner oder so

670 E sind etwa der Bafög Satz. Davon überleben viele Schüler und Studenten.