Mit 18 ausziehen, was habe ich für finanzielle Ansprüche?
Hallo!
Ich bin zurzeit 17 Jahre alt und möchte aufgrund der massiven Probleme mit meiner Mutter mit unter auf ihren Wunsch mit 18 ausziehen. Meine Eltern leben getrennt voneinander, allerdings verdient mein Vater nicht schlecht. Meine Mutter bezieht Arbeitsunfähigkeitsrente, da sie 100 Prozent schwerbehindert ist.
Soviel dazu. Mein Vater hat mir gesagt, dass mir nur 680 Euro zustehen wenn ich ausziehe und das der Satz an Unterhalt minus dem Kindergeld nur das ergeben würde, was er zahlen muss. Also mir stehen halt maximal 680 zur Verfügung.
Zurzeit bin ich Schüler der 11. Klasse einer Gymnasialen Oberstufe (G9) an einem Berufskolleg und strebe die allgemeine Hochschulreife an (Vollabitur).
Also, stimmt das, was mein Vater sagt? Weil da braucht man kein Hellseher für zu sein um zu sehen, dass man sich von läppischen 680 Euro keine Wohnung und dann noch sowas wie Essen und Trinken finanzieren kann, geschweige denn Bücher oder Klamotten (falls doch, bitte sagts mir, wenn allein für Miete mit Nebenkosten und Strom über 400 weggehen).
Wieviel Geld steht mir wirklich zu und was habe ich noch für Möglichkeiten bezuschusst zu werden?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
5 Antworten
Hallo ,
der Unterhalt den dein Vater zahlen müsste richtet sich nach seinem Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet!!!!
Schau doch einfach mal nach , wenn du in etwa weisst , wieviel dein Vater verdient! Ausserdem steht Dir auchnoch das Kindergeld in vollem Umfang zu!
Dein Vater bleibt Dir bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig ! Solltest Du studieren wollen muss er in dem Fall sogar unter Umständen bis zum 27ten Lebensjahr zahlen ! Verlass Dich bei den Angaben die dein Vater Dir gegenüber gemacht hat , nicht so blind darauf !
Du kannst ihn auf Unterhalt verklagen , wenn er nicht im vollen Umfang zahlt ! Eine kleine 54qm Wohnung , die einem Single zustehen würde , kostet je nach Ausstattung 240,00 bis 350,00 Euro !" Kommt noch darauf an , wo Du lebst und wie der Mietspiegel in eurer Stadt aussieht ! Kannst ja mal nachsehen !
Wir reden von einer Warmmiete in einer dt. Grosstadt ! Wenn Du nebenbei noch ein wenig jobbst , kommst Du garantiert gut mit der Kohle aus ! Eventuell kannst Du auch noch Wohngelde beantragen ! Das ist aber eben vom Einkommen abhängig !
GLG und alles Liebe und Gute , wünscht Dir ,clipmaus :-))
Vielleicht wäre ja auch eine WG eine Option für Dich ?
der Unterhalt den dein Vater zahlen müsste richtet sich nach seinem Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet!!!!
Unterhaltshöhe
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Der Bedarf des volljährigen Kindes bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.
Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.
Verlass Dich bei den Angaben die dein Vater Dir gegenüber gemacht hat , nicht so blind darauf !
Besser, man verlässt sich auf Deine Angaben nicht! ;-)
Eine kleine 54qm Wohnung , die einem Single zustehen würde , kostet je nach Ausstattung 240,00 bis 350,00 Euro !
Einen Schüler steht keine 54 qm große Wohnung zu; und für dieses Geld gibt es sie auch nicht unbedingt. Es sei denn, man lebt auf dem Land in Hintertupfingen.
Vielen Dank das war ja noch ausführlicher :) Aber für das Geld was du genannt hast bekommt man hier warm vielleicht ne Garage.. Selbst ein 30m² Apartement kostet warm etwa 350-420 € ..
Dann kannst du es dir nicht leisten auszuziehen. Bleib zu Hause.
Wenn Du ab deinem 18. Geburtstag noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung/ Studium absolvierst, sind deine Eltern unterhaltspflichtig - sonst nicht.
Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern - wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist (was sie zur Berechnung nachweisen muss), nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Vaters (Netto-Einkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen).
Nur wenn du eine Ausbildung (nicht Schule!) absolvieren würdest, entspräche dein Unterhaltsanspruch dem BAföG-Satz (derzeit 670 Euro, inklusive Kindergeld!) dann würde allerdings auch dein Ausbildungsgeld angerechnet.
Als Schüler orientiert sich dein Unterhaltsanspruch an der Düsseldorfer Tabelle (duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/).
Vom Tabellenbetrag ist dann das Kindergeld in voller Höhe (184 Euro) abzuziehen, dieses müsste deine Mutter, falls sie es bis zu deiner Volljährigkeit erhält, dann an dich weiterleiten.
Also nur wenn dein Vater mehr als 4701 Euro verdienen würde (s. DD-Tabelle) , hättest du überhaupt Anspruch auf 682 Euro (inklusive Kindergeld!)..., sonst entsprechend weniger...
Muss dein Vater allerdings noch für andere Personen Unterhalt leisten (minderjährige Kinder, deine Mutter, seine neue Ehefrau), hätten diese alle erstmal Vorrang vor deinem Unterhalt...
Wäre dein Vater nicht ausreichend "leistungsfähig", so könntest als Schüler evt. "Schüler-BAföG" erhalten.
Sollte dies alles aber nicht für eine entsprechende Wohnung etc. reichen, müsstest Du notfalls in eine WG ziehen oder zur Untermiete wohnen.... bis du selbst in der Lage bist, dir etwas "besseres" zu leisten.
Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.
Hallo!
Zuzüglich könntest Du noch Wohngeld beantragen. Mehr Unterhalt steht Dir aufgrund des gesetzlich festgesetzten Bedarfs nicht zu! Damit musst Du auskommen. Das geht anderen Schülern und Studenten nicht anders.
Danke, das hat meine Frage eigentlich beantwortet...
Auszug:
Unterhaltshöhe
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Der Bedarf des volljährigen Kindes bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.
Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.
Nachtrag: Der pauschale Satz kann mittlerweile auf 680 € erhöht worden sein.
Du kannst ja deinen Vater fragen, ob er dich noch unterstützen möchte, bei deinem Wunsch auszuziehen ;) Und sonst nimm einen Job an als Kellner oder so
670 E sind etwa der Bafög Satz. Davon überleben viele Schüler und Studenten.
Das Kindergeld wird mit den Unterhaltszahlungen verrechnet und gibt es nicht zusätzlich.
Diese Altersgrenze existiert nicht!
Eigenes Einkommen darf auch mit dem Unterhalt verrechnet werden!