Küche wurde aufgebaut, obwohl nur die Lieferung bestellt und bezahlt wurde: was nun?

17 Antworten

Hier besteht kein Vergütungsanspruch für die Montage. 

Wenn das Unternehmen Arbeiten ausführt, die nicht beauftragt sind, ist eine Nachberechnung nicht rechtens. 

Es besteht seitens des Kunden hier auch keine Hinweispflicht. 

In Rechnung stellen können die dir viel. Aber wenn sie ohne Auftrag Arbeiten ausführen dann sind sie schlicht selber schuld.

Nein, das brauchst Du nicht zu bezahlen. Da hätten die Monteure eben mal eher auf ihren Lieferschein schauen müssen.

Hallo,

na du hast ja ein sonniges Gemüt.

Spätestens nach dem Feststellen des Irrtums hättest du die Monteure darauf hinweisen müssen und nur dann hätte man überhaupt über die bis dahin geleistete Arbeit diskutieren können.

Du aber hast das stillschweigend - wahrscheinlich noch mit einem Grinsen im Gesicht - hingenommen um nachher ganz ohne Scham und Scheu nach der Rechtmäßigkeit einer Berechnung zu fragen.

Sorry, aber das ist schon mehr als dreist.

Wer gute Arbeit leistet, dem muss man sie auch entlohnen! Du hast auf einen Schlag eine fertige Küche ohne Arbeit, Aufwand und Stress. Dann ist das einfach nur fair, wenn du dafür auch bezahlst.

Und damit wenigstens einer der vielen und leider oft falsch Antwortenden mal was Handfestes bringt.

Sollte das Ganze bis vorm Richter landen, so würde dein Handeln mit ziemlicher Sicherheit als "stillschweigende Zustimmung" nach § 151 BGB bewertet werden.

Das nennt man "konkludentes Handeln".

https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html

Viele Grüße

Michael

Du wirst wahrscheinlich die Rechnung bezahlen müssen.

Warum?

Weil  Du schreibst: Also hab ich die Monteure einfach machen lassen.

Spätestens als Du wiedergekommen bist, hättest Du deren Arbeit unterbrechen können/müssen und das mit dem Möbelhaus abklären können.

Man könnte hier meiner Ansicht nach von konkludentem handeln ausgehen.

Ich würde an deiner stell mich umgehend mit dem Geschäft in Verbindung setzen und die Sache klären.

Vielleicht verzichten sie aus Kulanz auf die Rechnung weil die Handwerker einen Fehler gemacht haben.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du nur einen Teil bezahlst:

1/2, 1/3 oder 1/4 der normalen Aufbaukosten.

Ich würde nicht darauf drängen gar nichts bezahlen zu müssen, weil bei einem Gerichtsprozess der Richter Dich auch fragen würde:

Warum haben sie die Arbeiten nicht unterbunden als sie wiedergekommen sind?