Küche wurde aufgebaut, obwohl nur die Lieferung bestellt und bezahlt wurde: was nun?
Sachverhalt: ich habe bei einer großen Möbelhauskette (nicht IKEA ;)) eine Küche bestellt. Aufmaß wurde durch das Möbelhaus gemacht und dementsprechend wurde die Küche auch bestellt. Da die Küche selbst eingebaut werden sollte, habe ich lediglich die Lieferung nach Hause beauftragt und auch bezahlt.
Nun ist folgendes passiert: die Lieferanten/Monteure des Möbelhauses wussten anscheinend nichts von ihrem "Glück", dass sie die Küche lediglich liefern und nicht auch noch montieren sollen. Sie haben dennoch, ohne mir auch nur irgendeinen Hinweis zu Beginn darauf zu geben, die Küche montiert (ich musste zwischenzeitlich für knapp 2h weg, weshalb die Küche bereits zur Hälfte eingebaut war, als ich wieder zuhause war und etwas davon mitbekommen konnte). Also hab ich die Monteure einfach machen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten haben die Monteure den Lieferschein aus dem Auto geholt und dann festgestellt, dass die Montage gar nicht bestellt war. Ich habe dann den Restbetrag entsprechend der ursprünglichen Rechnung beglichen (d.h. ohne Montage). Allerdings kam noch die Aussage der Monteure, dass mir die Montage wahrscheinlich im Nachhinein noch in Rechnung gestellt wird.
Ist das denn überhaupt möglich bzw. rechtlich begrümdbar? Meiner Meinung nach kann ich ja nichts dafür, dass die ihren Laden nicht im Griff haben und ihre Mitarbeiter nicht richtig informieren bzw. die Monteure es versäumen, vor ihrer Arbeit ihren eigentlichen Arbeitsauftrag anzuschauen. Oder kann mir das Ganze als mein Versäumnis oder sogar als Unterlassen ausgelegt werden, sodass ich doch noch dafür zahlen muss?
Danke für eure Hilfe :)!
17 Antworten
Hier besteht kein Vergütungsanspruch für die Montage.
Wenn das Unternehmen Arbeiten ausführt, die nicht beauftragt sind, ist eine Nachberechnung nicht rechtens.
Es besteht seitens des Kunden hier auch keine Hinweispflicht.
In Rechnung stellen können die dir viel. Aber wenn sie ohne Auftrag Arbeiten ausführen dann sind sie schlicht selber schuld.
Nein, das brauchst Du nicht zu bezahlen. Da hätten die Monteure eben mal eher auf ihren Lieferschein schauen müssen.
Hallo,
na du hast ja ein sonniges Gemüt.
Spätestens nach dem Feststellen des Irrtums hättest du die Monteure darauf hinweisen müssen und nur dann hätte man überhaupt über die bis dahin geleistete Arbeit diskutieren können.
Du aber hast das stillschweigend - wahrscheinlich noch mit einem Grinsen im Gesicht - hingenommen um nachher ganz ohne Scham und Scheu nach der Rechtmäßigkeit einer Berechnung zu fragen.
Sorry, aber das ist schon mehr als dreist.
Wer gute Arbeit leistet, dem muss man sie auch entlohnen! Du hast auf einen Schlag eine fertige Küche ohne Arbeit, Aufwand und Stress. Dann ist das einfach nur fair, wenn du dafür auch bezahlst.
Und damit wenigstens einer der vielen und leider oft falsch Antwortenden mal was Handfestes bringt.
Sollte das Ganze bis vorm Richter landen, so würde dein Handeln mit ziemlicher Sicherheit als "stillschweigende Zustimmung" nach § 151 BGB bewertet werden.
Das nennt man "konkludentes Handeln".
https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html
Viele Grüße
Michael
Du wirst wahrscheinlich die Rechnung bezahlen müssen.
Warum?
Weil Du schreibst: Also hab ich die Monteure einfach machen lassen.
Spätestens als Du wiedergekommen bist, hättest Du deren Arbeit unterbrechen können/müssen und das mit dem Möbelhaus abklären können.
Man könnte hier meiner Ansicht nach von konkludentem handeln ausgehen.
Ich würde an deiner stell mich umgehend mit dem Geschäft in Verbindung setzen und die Sache klären.
Vielleicht verzichten sie aus Kulanz auf die Rechnung weil die Handwerker einen Fehler gemacht haben.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du nur einen Teil bezahlst:
1/2, 1/3 oder 1/4 der normalen Aufbaukosten.
Ich würde nicht darauf drängen gar nichts bezahlen zu müssen, weil bei einem Gerichtsprozess der Richter Dich auch fragen würde:
Warum haben sie die Arbeiten nicht unterbunden als sie wiedergekommen sind?