Auflösung eines Kleingartenvereins
Hallo, unser Kleingartenverein (20 Mitglieder) steht demnächst vor der Situation keinen Vorstand mehr zu haben. Aus altersbedingten Gründen oder Zeitmangel findet sich niemand mehr, der diese Aufgabe übernehmen will. Damit befindet sich der Verein faktisch vor der Auflösung. Ist es rechtlich möglich, dass jeder Parzellenbesitzer eigenständig, nur für seine Parzelle separat, einen Pachtvertrag mit der Stadt abschließen kann? (Parzellengröße ca. 320 m³)
7 Antworten
Es ist möglich, aber die Stadt wird es lieber haben, nur mit einem Partner - also dem Verein - an einem Tisch sitzen zu müssen als mit 20, die alle verschiedene Meinungen haben.
Ihr solltet besser einen neuen Vorstand finden und wenn das nicht klappt, dann einen Notvorstand bestellen lassen.
Es gibt auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt, wenn der Verein sich auflöst, die Grundstücke lieber anders nutzt, z.B. als Bauland.
eigentlich solltet ihr eine Satzung haben die den Fall regelt was geschieht wenn sich kein Vorstand findet. Aber bei 20 Gärten sollte das kein Problem sein! Was die Pachtverträge betrifft, ich glaube schon das ihr einzeln abschließen könnt. Aber dann braucht die Stadt ja extra einen Mitarbeiter, nur für euren kleinen Verein und wie soll es mit den Stunden geregelt werden, die ja zur Instandhaltung der Wege und Außenzäunen dienen.
Einfach bei der Stadt direkt nachfragen. DIE müssen es wissen!
vieleicht kann man doch jemanden finden der als vorsitzender oder ansprechpartner agiert, man muß ja keine besonderen feste etc veranstalten es würde reichen nur die pacht angelegenheiten zu regeln und man könnte im gegenzug dafür die eigene pacht absenken, als ausgleich für den zeitlichen aufwand
Es gibr keine rechtlichen Gründe die dagegen sprechen eigene Verträge mit der Stadt abzuschliessen, ob diese sich aber darauf einlässt ist fraglich.