AUfhebungsvertrag - Abgeltungs- und Erledigungsklausel. was bedeutet das für mich?
Hallo zusammen,
ich möchte mit meinem bisherigen Arbeitgeber zum 15. Dezember einen Aufhebungsvertrag schließen, da ich ab dem 16. Dezember eine neue Stelle antrete.
Nun finde ich in dem mir vorgelegten Vertrag eine Klausel, welche lautet:
§3 Abgeltungs- und Erledigungsklausel / Schlussbestimmungen
Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach der Beendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt - abgegolten und erledig, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. Ausgenommen von der Abgeltung und Erledigung sind Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn.
So, ich muss dazu schreiben, dass mich lediglich der letzte Satz etwas stutzig macht. Ich bekomme normalerweise ein Festgehalt, welches deutlich über dem Mindestlohn liegt und das letzte Gehalt steht noch aus.
Heißt dieser Passus jetzt, dass der Arbeitgeber mir nur noch den Mindestlohn für den halben Dezember zahlen will?
Ich bedanke mich vorab für die Antworten!
2 Antworten
Das ist was zum Schutz des AN, eine Klausel, die standardmäßig hier einfliesst.
Du denkst viel zu arglistig und um die Ecke. Das heisst, dass mit dem AHV alle Ansprüche abgegolten sind. AUßER, der AG hätte Dir nicht den Mindestlohn gezahlt.. dann hättest Du noch Ansprüche.
Du hast nen Vertrag,d a steht Lohn etc drin. den muss er Dir zahlen.
Hatte er Dich besch*, schon vorher, und keinen Mindestlohn gezahlt, dann könntest Du die Differenz immer noch fordern, hättest einen Anspruch drauf.
Aber zurück zu Dir: Dir wird der Restlohn gezahlt wie vertraglich vereinbart. Also ÜBER Mindestlohn, eben das,w as Du kennst.
Alles gut.
Vermutlich sind das einfach die schlechten Erfahrungen, welche man selber mit Arbeitgebern sammeln durfte. Ich danke dir!
Letztendlich bedeutet diese Klausel, dass alles was nicht in der Aufhebungsvereinbarung geregelt wurde entfällt. Beispiel: du hast noch Anspruch auf eine variable Vergütung die in der Vereinbarung nicht konkret benannt wurde, mit Erfüllung der übrigen Verpflichtungen könnte diese entfallen.
In der Vereinbarung sollte bis zum Beendigungsdatum konkret geregelt werden, welche Zahlungsansprüche dir noch zustehen. Da ich die Vereinbarung selbst nicht kenne, kann ich hier zu wenig sagen.
Um es auf den Punkt zu bringen: alle Ansprüche die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung geregelt worden sind können nach Unterzeichnung weg sein.
richtig! ......letztenhdlich kommt es auf das exakte wording der vereinbarung an
Vielen Dank für die Antwort!
Durch eine solche Klausel kann auch ein möglicherweise noch bestehender Anspruch auf gesetzlichen Urlaub nicht abbedungen werden.