AUfhebungsvertrag - Abgeltungs- und Erledigungsklausel. was bedeutet das für mich?

2 Antworten

Das ist was zum Schutz des AN, eine Klausel, die standardmäßig hier einfliesst.

Du denkst viel zu arglistig und um die Ecke. Das heisst, dass mit dem AHV alle Ansprüche abgegolten sind. AUßER, der AG hätte Dir nicht den Mindestlohn gezahlt.. dann hättest Du noch Ansprüche.

Du hast nen Vertrag,d a steht Lohn etc drin. den muss er Dir zahlen.

Hatte er Dich besch*, schon vorher, und keinen Mindestlohn gezahlt, dann könntest Du die Differenz immer noch fordern, hättest einen Anspruch drauf.

Aber zurück zu Dir: Dir wird der Restlohn gezahlt wie vertraglich vereinbart. Also ÜBER Mindestlohn, eben das,w as Du kennst.

Alles gut.

Zwirbelkatz 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 12:48

Vermutlich sind das einfach die schlechten Erfahrungen, welche man selber mit Arbeitgebern sammeln durfte. Ich danke dir! 

Letztendlich bedeutet diese Klausel, dass alles was nicht in der Aufhebungsvereinbarung geregelt wurde entfällt. Beispiel: du hast noch Anspruch auf eine variable Vergütung die in der Vereinbarung nicht konkret benannt wurde, mit Erfüllung der übrigen Verpflichtungen könnte diese entfallen.

In der Vereinbarung sollte bis zum Beendigungsdatum konkret geregelt werden, welche Zahlungsansprüche dir noch zustehen. Da ich die Vereinbarung selbst nicht kenne, kann ich hier zu wenig sagen.

Um es auf den Punkt zu bringen: alle Ansprüche die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung geregelt worden sind können nach Unterzeichnung weg sein.

Familiengerd  14.12.2016, 14:22

Durch eine solche Klausel kann auch ein möglicherweise noch bestehender Anspruch auf gesetzlichen Urlaub nicht abbedungen werden.

Robert Mudter  14.12.2016, 14:51
@Familiengerd

richtig! ......letztenhdlich kommt es auf das exakte wording der vereinbarung an

Zwirbelkatz 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 12:48

Vielen Dank für die Antwort!