Duales Studium Rückzahlen bei zwangsexmatrikuliert?

5 Antworten

Ja, dann müsstest du die Kosten erstatten. Ausser dein AG ist kulant und übernimmt sie trotzdem.

wenn ich durch meine Universität exmatrikuliert werde

Durch die Uni exmatrikuliert zu werden, lässt darauf schließen, dass Du den Grund dazu geliefert hast.

Das hätte Auswirkung auf die Rückzahlungsklausel.

Was war der Grund der Exmatrikulation ?

EvilPoker 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 14:29

Nicht bestehen der einer Prüfung nach dem 3. Versuch

GutenTag2003  18.06.2021, 14:33
@EvilPoker

Das Nichtbestehen von Prüfungen allein, wäre kein Grund die Rückzahlungsklausel zu ziehen.

Liegt der Grund aber darin, dass Du z.B. an keinen Vorlesungen usw. teilgenommen hast, sähe das anders aus.

Was ist denn der Grund für die Exmatrikulation?

EvilPoker 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 14:28

Nicht bestehen der einer Prüfung nach dem 3. Versuch

Das kann ein Außenstehender nicht beurteilen. Dafür hast du ja einen Vertrag in dem diese Möglich geregelt sein könnte.

Dann kommt es natürlich darauf an, aus welchem Grund du exmatrikuliert wurdest.

ich würde mich fragen, ob jetzt eine kündigung ins haus steht. weil der text nimmt ja bezug auf eine kündigung und nicht auf exmatrikulation.

normalerweise endet die praxiszeit bei einem dualen studium doch auch nach einer gewissen frist bzw. abschluss des studiums. und jetzt ist dein studium abgeschlossen. halt nicht erfolgreich.

ich würde eher denken, dass es hier zu einem vertragsende kommt, aber nicht zu einer kündigung, und daher auch nichts zurückzuzahlen wäre.

EvilPoker 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 14:52

Einige Seiten weiter steht im Punkt 7.2, dass ein Kündigungsgrund ist, wenn der Auszubildende von der Hochschule exmatrikuliert wird.

Schokolinda  18.06.2021, 18:32
@EvilPoker

dann wäre die frage, ob du die exmatrikulation zu vertreten hast. und ich finde, wenn man eine prüfung antritt und nicht schafft, dann ist dabei nichts fahrlässiges, was man zu vertreten hätte.

ich würde das auf mich zukommen lassen und ggf. einen anwalt fragen.