Aufhebungsbescheid von Arbeitslosengeld I wegen Schule?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer zur Schule geht, kann sich nicht dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stellen. Das ist aber Bedingung für den Bezug von ALG1.

Darknatic 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 17:52

Interessant okay, ich danke dir für die Antwort! :)

maja0403  16.09.2021, 17:52
@Darknatic

Das steht unter anderem in der Broschüre die du zu deinem ALG1 Antrag erhalten hast.

1 Das du zur Schule gehst bist du nicht in Arbeit vermittelbar und wen du zur schule gehst sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig !

Da du Geld bezahlst ist das Eine Privatschule bzw eine schulische Ausbildung und die muss du selber bezahlen! Bzw die Eltern!

Wen du Aber einen höheren Schulabschluss nur machen wollest wäre das über Die Vhs auch gegangen und da wärst du auch weiter vermitelbar gewesen!

Wenn du den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, gibt es natürlich keine Leistungen mehr! Unfair ist das sicher nicht!