Kann man wegen nicht gezahlter Hundesteuer ins Gefängnis kommen?
Habe aufgrund meiner Schusseligkeit eine Hundesteuernachzahlung von rund 1400€ vor mir. Da ich jedoch hartz4 beziehe, kann ich diese Summe nicht aufbringen. Habe dem Steueramt eine meiner finanziellen Lage angemessene Rate von 10€/Monat vorgeschlagen, jedoch habe ich jetzt eine Ablehnung bekommen und den Bescheid die Forderung umgehend den Gesamtbetrag einzuzahlen. Ich kann gegen das Schreiben einen Widerspruch einlegen, aber was dann? Kann ich durch sowas ins Gefängnis kommen? Was kann ich tun, habe unheimliche Angst! Bitte um konstruktive Antworten.
8 Antworten
Wenn du in Widerspruch gehst, passiert erst einmal gar nichts - das muss ja erst bearbeitet werden. Außerdem hast du ja nicht gesagt, dass du nicht bezahlen willst, sondern eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Bitte in deinem Widerspruch um eine AdV (Aussetzung der Vollziehung) und am besten gehst du dort hin und klärst das mit dem Sachbearbeiter. Was nützt denen, wenn du im Bau hockst? Davon bekommen sie ihr Geld auch nicht.
Ja, das steht immer drin. Aber wenn du nicht zahlen kannst, jedenfalls nicht auf einen Schlag, dann müssen sie dir Vorschläge machen, wie es laufen könnte. Bei mir auf Arbeit haben wir eine Vollstreckungs-Abteilung - ich kenne also vieles, was dort abläuft. Du brauchst so schnell keine Angst zu haben, dass die dich einsperren. Das würde erst einmal ein Verfahren voraussetzen, von dem die sich genau überlegen, ob die das wegen 1.400 EUR machen. Am besten du gehst Dienstag (da haben die Sprechzeit) dort sofort hin und redest mit denen - das ist immer noch der beste Weg.
Besser antworten kann man wohl nicht
stimm ich zu perfekte antwort
Gute Antwort. Ich würde dem noch hinzufügen: Zahle denen von Dir aus die 10€/Monat. Damit zeigst Du denen Deinen guten Willen und beschäftigst sie außerdem. Wenn sie das über ein paar Monate widerspruchslos hinnehmen, kannst Du damit argumentieren, dass sie der Ratenzahlungsvereinbarung implizit zugestimmt haben.
Wiederspruch einlegen.Konten offenlegen.Ratenzahlung anbieten.Dann gibt es auch keinen Knast
dort steht: gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht... erheben.
Die Klageerhebung befreit nicht von der fristgemäßen Entrichtung der angeforderten Abgaben.
die Begründung der Ablehnung: eine erhebliche Härte ist nur dann gegeben wenn die Entrichtung der Steuer am Fälligkeitstage dazu führen würde, dass im persönlichen Bereich des Schuldners finanzielle Einengungen eintreten.
Da steht es doch schon:"...eine erhebliche Härte ist nur dann gegeben wenn die Entrichtung der Steuer am Fälligkeitstage dazu führen würde, dass im persönlichen Bereich des Schuldners finanzielle Einengungen eintreten."
Genau das ist doch bei Dir der Fall. Widerspruch mit genau der Begründung und dazu eine Kopie Deines Bewilligungsbescheides von der ARGE.
Für wie viel Jahre musst du denn nach zahlen?
fast 5, davon habe ich 2,5 fälschlicher Weise an die Stadt gezahlt in der ich vorher gelebt habe,ich wollte das ändern lassen und habe es einfach vergessen. Das Steueramt meiner vorherigen Stadt will mir aber das Geld von 2005 nicht mehr zurückzahlen,mit der Begründung der zeitraum liegt zu weit zurück. Ausserdem war die Steuer dort niedriger als in der jetzigen Stadt.
Wenn du eine Geldforderung nicht begleichst, kannst du verhaftet werden. DAS aber nur, wenn du dich weigerst, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Hast du schon einen Mahnbescheid bekommen oder wurde ein Vollstreckungsbescheid erwirkt? Oder war die Mahnung das einzige?
ich habe weder Mahnung noch einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid bekommen. Lediglich eine Forderung, mit einer Auflistung. Darauf hin habe ich den Vorschlag auf Ratenzahlung mit Begründung und einer Einzugsermächtigung über 10€/monatlich verfasst.
Dann passiert erst mal gar nichts. Erst wenn Mahnbescheid und danach Vollstreckungsbescheid ergangen sind und du dann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ablehnst, kann Haftbefehl gegen dich erlassen werden. Das dauert aber immer mehrere Wochen bzw. Monate.
Also geh lieber hin und schildere ihnen deine Situation :)
Ich kenne mich damit nicht so aus, aber Gefängniss flaube ich nicht.
Nur wenn er/sie sich dem Ablegen der EV entzieht.
dort steht: Die Klageerhebung befreit nicht von der fristgemäßen Entrichtung der angeforderten Abgaben.