Kann ich in der Erzieherausbildung Arbeitslosengeld beziehen?
Ich befinde mich gerade im 4 Jahr meiner Ausbildung, im Juni schreibe ich meine Abschlusssprüfungen. Da es eine Schulische Ausbildung ist, verdiene ich 2 Jahre kein Geld. In dieser Zeit beziehe ich Bafög und arbeite Nebenzu, um meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt bezahlen zu können. Das Bafög bekomme ich aber nur bis Mai, muss aber bis Juli noch zur Schule gehen, im September fängt dann mein letztes Jahr, das Berufspraktikum an. Das heißt ich habe 4 Monate kein Einkommen von dem ich leben könnte (das Geld aus meinem Nebenjob reicht leider auch nicht). Nun meine Frage kann ich in diesen 4 Monaten Arbeitslosengeld beziehen?
3 Antworten
Arbeitslosengeld kannst du vermutlich nicht beziehen. Da du ja arbeitest und bisher Bafög bekommen hast.
Wie viel verdienst du denn in deinem Nebenjob?
Eine Freundin konnte Wohngeld beantragen. Da sie mehr als 400€ verdiente. Da gibt es wohl ein bestimmtes Gehalt, wo das geht.
Da müsstest du dich bei der Agentur informieren.
maximal 450€. Ich mache mich mal schlau, vielen Dank!
Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügungstehen kannst, kannst Du kein ALG1 bekommen. Wenn es Deine erste Ausbbildung ist, sind Deine Eltern für Deinen Lebensunterhalt verantwortlich, auch wenn Du ü18 bist.
Das ist schon die zweite Ausbildung. Man schließt erst die Ausbildung zur Kinderpflegerin ab und 3 Jahre später dann die zur Erzieherin.
ALG I würde auch an der bisher fehlenden Beitragszahlung scheitern.
Nein. Du bist ja nicht arbeitslos.
Am Besten lässt du dich mal vor Ort von persönlich beraten, was für Möglichkeiten du hast. Das geht ja nicht nur dir so, du bist kein Sonderfall.