Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt rückgängig machen?
Ich habe nun nach 6 Wochen arbeitslosigkeit wieder Arbeit gefunden. Soweit so schlecht... Ich hatte insgesamt 2 Vorstellungsgespräche, beim ersten hatte ich ein sehr gutes Gefühl und beim zweiten war es schon solala und das Bauchgefühl war auch nicht berauschend.
Anyway, man wollte ja wieder Arbeit haben, also direkt Vertrag gemacht und los gehts. Nach nur einer Woche weiß ich jetzt schon, dass dieser Job absolut nicht mein Fall ist und ich liebend gern wieder kündigen würde. Problem: Ich habe dem Arbeitsamt direkt mitgeteilt, dass ich nun wieder in einem Beschäftigungsverhältnis bin und dies wurde mit einem Aufhebungsbescheid auch bestätigt.
Diesen könne man allerdings nach einem Monat wiedersprechen (widerspruch einlegen). Frage: Wenn ich dies nun machen würde, würde dann mein Arbeitslosengeld weiter gezahlt werden und alles wäre wieder wie vorher oder muss ich mich auf ein sehr unangenehmes Gespräch mit dem Arbeitsamt einstellen?
So würde ich diese eine Woche Arbeit dann einfach als Praktikum verbuchen und nie wieder ein Wort darüber verlieren.
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten. Danke.
3 Antworten
Der Aufhebungsbescheid ist erst einmal korrekt. Du bist ja in Arbeit. Dass du bei dieser Firma innerhalb der Probezeit wieder kündigen willst, ist einerseits dein gutes Recht, kann aber ohne weiteres eine Sperrzeit bewirken, wenn du keinen wichtigen Grund hast, zu kündigen. Dass du keine Lust auf diese Arbeit hast, ist KEIN WICHTIGER GRUND.
Ein Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid würde ins Leere laufen.
Was heißt schon unangenehmes Gespräch? Du wirst eine Sperre bekommen. Wenn Du einen AV hast und die Arbeit nicht machen willst/kannst mußt Du kündigen. Bei Selbstkündigung gibt es eine Sperre des ALG.
Der Aufhebungsbescheid ist die Folge der Arbeitsaufnahme, zu Benachrichtigung bist Du verpflichtet gewesen. Wenn Du jetzt wieder kündigst, gibt's sicher eine Sperrzeit.
Am Besten Zähne zusammenbeißen, direkt neue Arbeitsstelle suchen und dann von diesem direkt auf den neuen Job umsteigen.