Aufhebung der Gleitzeitregelung
In meinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vereinbart, es gibt eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit, die eine Kernarbeitszeit von 7-14.15 und freitags von 7-12 Uhr vorsieht. Jetzt möchte mein Arbeitgaber, daß ich jeden Tag bis um 17 Uhr arbeite, ohne Gleitzeit. Dadurch hätte ich freitags 5 Stunden später Feierabend als jetzt.Dies soll ab 1.1.2014 für alle Mitarbeiter gelten. Ist das so einfach möglich? Wir sind 50 Mitarbeiter, einen Betriebsrat gibt es nicht.
4 Antworten
Wenn die Arbeitszeiten nicht vertraglich fixiert sind, kann der ArbG im Rahmen seines Direktionsrechts die Zeiten unter Umständen ändern. Ich würde aber grds. raten, die Sachlage detailliert einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, da wir hier nicht wissen können, ob evtl. Begebenheiten existieren, die einen Anspruch wegen einer sog. Betrieblichen Übung auf die bisherigen Arbeitszeiten ergeben könnten.
Warum gibt es keinen Betriebsrat? Kann eigentlich kaum sein. Möglich ist es, dass Dein Arbeitgeber Deine Arbeitszeiten den Bedürfnissen des Betriebes anpassen kann.
wer hat denn seinerzeit die betriebsvereinbarung geschlossen,wenn es keinen betriebsrat gibt?
dein AG kann nicht verlangen, dass du mehr arbeitest, als im arbeitsvertrag, aber natürlich kann er u.U. die arbeitszeiten ändern............
du hast freitags nicht 5 stunden später feierabend, nur, weil dann die kernzeit wegfällt????
beantwortet jetzt aber nicht die frage............
ich soll dann von 9.15 bis 17 Uhr arbeiten mit 45 min Pause
ja und?
"Betriebsvereinbarung " -> wer hat des denn vereinbart?
Wenn Du dann jeden Tag von 7-17 Uhr da bist, dann sind das 9.25 Stunden am Tag (mit der gesetzlichen Pause).
Damit dürftest Du wahrscheinlich über den Arbeitsvertrag hinaus laufen.
ich soll dann von 9.15 bis 17 Uhr arbeiten mit 45 min Pause
stammt noch aus der Vorgängerfirma und wurde übernommen