Was darf ein muslimischer Vater tun, wenn die Kinder zur Mutter gegangen sind?
Ja, was darf ein muslimischer Vater, aus islamischer Sicht, tun wenn die Kinder (14 und 15 Jahre alt) sich entschieden haben bei der Mutter zu leben, und die Kinder nicht zum Vater wollen? Das Sorgerecht ist aufgeteilt auf beide Elternteile. Mutter hat das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht für die Kinder. Darf man die Kinder zwingen zum Vater zu gehen? Ist es egal, welcher Religion der Vater angehört?
19 Antworten
Kinder dürfen selber entscheiden ..ab 14zehn ..das hat nichts mit irgendeiner elterlichen religiösen Prägung zu tun :) die spielen absolut keine Rolle und ergeben schon gar nicht irgendwelche Sonderrechte :)
Kontakt darfst Du ablehnen, mußt aber falls Du Dich dem Vater/ der Mutter fehl verhältst damit rechnen, die brauchen Dich ggf. ncht finanziell zu unterstützen, sobald Du 18zehn bist.
Was er tun darf ? Versuchen sich gütlich zu einigen. Sonst nichts.
Mit 14/15 haben die Kinder das Recht selbst zu entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen. Dabei ist es völlig irrelevant, welcher Religion der Vater (übrigens auch die Mutter und die Kinder) angehören. Es gibt keinen Mohammedanerbonus oder -malus.
Einen Zwang, dass die Kinder gegen ihren Willen zum Vater gehen müssen, gibt es nicht und auch keinen Weg ihn rechtlich durchzusetzen.
Dies ergibt sich aus den allein geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Wer nach islamischen Gesetzen leben möchte, möge dies in den enstprechenden Ländern tun.
Das kommt darauf an, in welchem Land die Menschen leben. In Deutschland gilt deutsches Recht und da gilt die Entscheidung des Gerichts, wer das Sorgerecht hat. Die Kinder können nicht einfach nach Lust und Laune zwischen den Eltern wechseln.
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist in der Bundesrepublik Deutschland die Trennung von Staat und Religion zumindest soweit geregelt, dass die Religion hinter Gerichtsurteile zurücktreten muss. Du fragst aber, was du aus islamischer Sicht tun kannst.
Soweit ich weiss, liegt nach islamischem Recht das Sorgerecht immer bei der Mutter. Quelle z.B. http://www.enfal.de/fiqh01.htm
Ansonsten würde ich bei religiösen Fragen einen entsprechenden Fachmann (islamischer Religionslehrer?) fragen.
In der Rechtspraxis in D. solltest du lieber nicht religiös argumentieren. Das Kindeswohl und - ab einem gewissen Alter - die Entscheidungen des Kindes haben hier Vorrang.
Da ist die Religion egal und auch die Sorgerechtsaufteilung, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegt! Zwingen kann Keiner die Kinder , Zeit mit dem Vater zu verbringen, wenn diese nicht wollen!