Darf eine Mutter ohne Zustimmung des Vaters das gemeinsame Kind einen Psychologen beauftragen?
beide sind sorgeberechtigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Mutter, Mutter hat Kind bei einem Psychologen angemeldet, und das gemeinsame Kind soll dort betreut werden. Darf die Mutter dies ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters?
3 Antworten
Das darf sie dann, wenn der Partner möglicherweise ursächlich für das Problem ist - z.B. bei dem Vorliegen (oder dem Verdacht) von (sexueller) Gewalt.
In diesem Fall kann der Partner eine entsprechende Behandlung nicht verhindern. Sein Einspruch kann vom Familiengericht ersetzt werden, nachdem die Mutter das Jugendamt eingeschaltet hat.
Abhängig vom Aller des Kindes kann dieses (ab etwa 14 Jahren) auch ohne Zustimmung der Eltern psychotherapeutische Behandlung suchen.
Genauso ist das ;-) der Kindesvater ist sich anscheinend nicht dessen bewusst , das man ihm die Gesundheitsfürsorge entziehen lassen kann .
Sie kann bei Gegenwehr des Vaters aber dessen Einwilligung durch das Familiengericht ersetzen lassen.
Dazu würde ich unbedingt raten, denn wenn der Vater sich gegen eine solche Beratung wehrt, wird er Gründe haben.
Ich hatte exakt diesen Fall selbst und nein, jeder regulär arbeitende Psychologe/-therapeut benötigt die schriftliche Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Was kann ich dagegen machen?
Warum solltest du dagegen was machen wollen?
Ich bin der Vater und bin damit nicht einverstanden
Und wieso bitte nicht? Da sorgt man schon dafür, dass das Kind frühzeitig Hilfe bekommt und der eigene Vater will das verhindern?
Da sorgt man schon dafür, dass das Kind frühzeitig Hilfe bekommt und der eigene Vater will das verhindern?
kommt auf den psychologen an. ich würde da auf jeden fall eine zweite meinung einholen. es hilft dem kind wenig wenn es falsch behandelt wird weil der psychologe nur den standpunkt der mutter kennt und sie ihm nur erzählt hat was ihr da aufgefallen ist.
ein guter psychologe unterhält sich da vor der behandlung des kindes auch auf jeden fall mit beiden elternteilen.
du gehst hin und machst auf gemeinsames sorgerecht aufmerksam und gibst bekannt dass du mit der behandlung nicht weiter fortfahren wirst, diese wird von dir nicht genehmigt. fertig.
Zustimmung des Kindesvaters benötigst du
ich hatte das gleiche Problem .
Da es dem Kindeswohl dient , und sich der Vater weigert hat er ganz schlechte Karten . Und macht er dies ein paar mal hast du gute Chancen einen Teil des Sorgerechts entziehen zu lassen sprich also die Gesundheitsfürsorge .
am besten ist du schickst dem Kindesvater ein Einschreiben wo du ihn aufforderst seine Zustimmung zu geben . Setz eine Frist
reagiert er nicht drauf freu dich und suche dir einen bösartigen Anwalt der dann ein schreiben aufsetzt und den Kindesvater erneut Auffordert . Mit der Androhung einen Antrag ans Familiengericht zu stellen .
Und du wirst sehen er rührt sich
oder auch nicht und muss dann mit den Konsequenzen leben .
Die Gerichtskosten werden auch ihm auferlegt .
Also entspann dich ;-)
die schlechten Karten hat er
nicht du ...
Auch wenn der Vater da der Grund ist, - bevor das Kind nicht 14 ist, darf die Mutter bei der gemeinsamen Sorge hier nicht alleine entscheiden.