Kassenabrechnung auch wenn nichts verkauft wurde an einem Tag?
Hallo,
Ich arbeite im Einzelhandel undwürde gerne wissen, ob eine Kasse auch abgerechnet werden muss, wenn das Geschäft an jenem Tag nichts verkauft hat? Sprich Beleg aus der Kasse ziehen was man ja normalerweise am Ende eines Tages machen muss.
Danke
6 Antworten
Würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, da sonst ein Beleg fehlt, auch wenn nichts abgerechnet wurde. Somit wäre es keine ordentliche Buchführung.
Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen.
Quelle Wikipedia
In Deinem Fall ist der Begriff "lückenlos" in dem obigen Satz der entscheidende Hinweis. Denn auch ein umsatzloser Tag muss selbstverständlich belegt werden sonst besteht eine Lücke.
Das weiß hier niemandnwie das in deinem Unternehmen gehandhabt wird oder ggf. softwaretechnisch notwendig ist.
natürlch bleibt der kassenabschluß vorgang immer der gleiche , auch wenn nix eingenommen wurde.
würde ich machen, damit ist ein lückenloser Nachweis gegeben. Das käme dann mit der nächsten Abrechnung zusammen
Okay verstehe.
Danke