wie lange muss ein Händler / Verkäufer bezahlte Waren aufbewahren
Hallo, nehmen wir mal an das "jemand" im August 2013 für seine Wohnung Teppichboden bestellt und den Kaufpreis zu 100 % bezahlt. Für 2 Zimmer. Im ersten Zimmer wird im Oktober 2013 der Teppichboden verlegt, das zweite sollte im Dezember 2013 verlegt werden....dieser "jemand" teilt im Dezember 2013 mit das die Verlegung nicht wie geplant durchgeführt werden kann es könne Februar / März werden. "Jemand" wolle sich rechtzeitig melden. Nun ist es August 2014 und "jemand" hat seinen Teppichboden immer noch beim Verkäufer gelagert ohne das ein weiterer Kontakt zu Stande kam. Wie lange muss der Verkäufer den Teppichboden, der ja Eigentum vom "jemand" ist aufbewahren? Gibt es da eine Gesetzliche Regelung ?
6 Antworten
Jemand ist rechtlicher Eigentümer des Teppichbodens durch den Kauf geworden. Der Verkäufer hat dies erstmal zu respektieren und muss dann auch den Teppichboden aufbewahren. Allerdings kann er Jemand auffordern, den teppichboden endlich abzuholen und andernfalls Lagerkosten geltend machen. Wenn jemand ann immer noch nicht reagiert, könnte er sicherlich den aufbewahrten teppichboden gegen die lagerung aufrechnen und ihn anderweitig verkaufen. :-)
dann sollte man die person im februar mal anschrieben, anrufen und schriftlich eine frist setzen damit die person endlich in die gänge kommt.
ich würde sagen eien frist von 4 wochen und rückwirkend eine lagergebühr verlangen
Der Verkäufer kann dann ja Lagergebühren dafür berechnen.
Fristen sind hier gesetzlich nicht geregelt. wohl aber die Tatsache überhaupt... d.h. der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware für den Kunden kostenlos zu lagern.
das regelprozedere sieht vor, dass der Verkäufer dem Käufer ünbliche fristen setzen darf. je nach dem sind das 7 tage bis 1 Monat. bei Teppichen würde ich sagen, letztres... danach darf der Verkäufer die ware dann entsorgen und auch noch entsorgungsgebühren so wie gegebenefnalls lagergebühren verlangen...
wenn also der betreffende Jemand diese Probleme hat, sollte er mit dem verkäufer kontakt aufnehmen bevor es ärger gibt....
lg, Anna
Kein Händler wird Deinen Teppichboden kostenlos lagern. Du musst ihn innerhalb einer bestimmten Frist abnehmen. Das wird kaum mehr als 10 bis 14 Tage sein.