Wie verhalte ich mich richtig, wenn mein Chef von Kunden Gelder in die eigene Tasche kassiert?
Ich arbeite in einem Einzelhandel und habe nun schon mehrfach mitbekommen, dass mein Chef Geld, welches er vom Kunden kassiert nicht in die Kasse eingibt, sondern in die eigene Tasche steckt. Bisher waren es nur relativ kleine Beträge, aber Kleinvieh macht doch auch Mist. Gestern waren es dann mehrere tausend Euro. Dem Kunden wurde eine Quittung geschrieben (keine "richtige" Rechnung), als ich aber heute morgen die Buchhaltung machte, wurde bei uns kein Cent davon einbezahlt. Ich habe dann mal vorsichtig angefragt, ob er nicht gestern was kassiert hätte, mir würde ein Beleg fehlen, der Kunde hatte schließlich lautstark verkündet er wäre in den Laden gekommen um seine Ware zu bezahlen. Mein Chef druckste nur rum und meinte das wäre schon geregelt. Nun weiß ich eben nicht wie ich mich verhalten soll. Schließlich ist er der Chef, aber berechtigt ihn das zum "Diebstahl" bzw. zur Bildung von Schwarzgeld ? So sieht es für mich im Moment leider aus! Dass dieses Vorgehen nicht korrekt ist weiß ich wohl, aber wie gesagt, was soll/kann/muss ich tun ???
12 Antworten
Du hast eine Obliegenheit - Pflicht deinem Chef gegenüber. Wann welche Abrechnung wie gemacht wird entscheidet er. In wieweit bist du in das Verfahren involviert?
In der Firma, wo ich bis 2007 tätig war, würdest Du schon auf der Abschussliste stehen auf Grund Deines Hinweises und demzufolge des Hinweises, das Du über den Betrug Deines Chefes Bescheid weisst.
Gewissensfrage.
Strenggenommen bist Du Mitwisser einer Steuerstraftat und es ist Deine Pflicht, das Finanzamt zu informieren - ich gehe mal davon aus, daß Dein Cheffe nicht nur den Nettowarenwert, sondern auch die 19% MWSt mit eingesteckt hat.
Andereseit bist Du Deinen Job mit Sicherheit los, wenn Du ihn bein FA verpetzt. Vielleicht hilft Dir der Weg des geringsten Widerstandes: gib dem FA einen anonymen Tip. Sie gehen jedem Hinweis nach.
Strenggenommen bist Du Mitwisser einer Steuerstraftat und es ist Deine Pflicht, das Finanzamt zu informieren
nein, es ist maximal eine moralische prflicht, eine gesetzliche pflicht zur anzeige gibt es aber nicht. er/sie muss nur aufpassen sich nicht der beihilfe schuldig zu machen
gib dem FA einen anonymen Tip. Sie gehen jedem Hinweis nach.
das ist leider auch nicht so und nachdem der fragesteller den chef auf die zahlung angesprochen hat, kann der sich an allen zehn fingern abzählen, von wem der tipp stammt.
Das stimmt genau. Und wie gesagt , wann was gebucht wird und wie entscheidet der Chef. Den Beweis zu führen damit dieser Betrag unterschlagen wurde ist nicht zu führen und somit kommt wieder die fristlose. .............
das mit der fristlosen kündigung wiederholst du jetzt schon mehrfach, ohne einen beleg dafür zu liefern. getretener quark wird breit und nicht hart.
DAnke für Deine Antwort, genau daran hatte ich gedacht....ihn anonym zu "verpetzen". Aber fällt dass dann nicht auch auf mich zurück ? Ich meine, er weiß ja jetzt von meinem Mitwissen. Vielleicht war das auch blöd, ihn darauf anzusprechen, aber da konnte ich nicht innehalten. Hätte ich nen guten alternativen Job im Rücken, dann würde ich ihn tatsächlich mal ernsthaft damit konfrontieren (Zumal er "nur" der Mann meiner Chefin ist, sprich er ist schon mein Chef, aber nicht als Geschäftsführer eingetragen.) Meine Chefin hingegen ist eigentl. in allem sehr korrekt, aber hat sich dazu auch nicht geäussert.
Wie geschrieben , viel Spaß bei der fristlosen Kündigung und dann bei der Jobsuche
Das ist die sichere , berechtigte fristlose Kündigung.
warum wäre die Kündigung berechtigt ?? Weil ich seine Machenschaften nicht unterstützen will ?
Weil das ,,, nach außen tragen von internas grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht so gewertet wird.
aber nicht bei straftaten, die man meldet.
Leider Gottes doch.
das musst du mir beweisen, dass das eine fristlose kündigung rechtfertigt. wenn dem so wäre, hätten bedienstete wohl auch ein zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihr chef angeklagt ist, dem ist aber nicht so.
Da irrt der Antworter grundlegend. Erst muss intern einlösen gesucht werden. Der Fragant könnte ja mit der Chefin.... sprechen. Eine Aussageverweigerung vor Gericht ist eine ganz andere Baustelle.
Sehe ich auch so. Außerdem, wer sagt denn, das es überhaupt eine Straftat ist, kann ja auch nur eine Ordnungswidrigkeit sein, außerdem, woher weißt Du denn, was er sich hinterher mit dem Kunden alles abspricht, um die Sache zu "begradigen" ? Möglichkeiten gibt es viele. denke mal an die zur Zeit laufenden Verfahren beim Hoeneß.
trotzdem ist das kein grund für eine fristlose kündigung. ich lasse mich, wie gesagt, eines besseren belehren, wenn du eine quelle angeben kannst. nach deiner logik könnte der AG dem AN also fristlos kündigen, wenn er wahrheitsgemäß gegen ihn vor gericht aussagt?
Falsch !!! Nicht wenn er vor Gericht falsch aussagt sondern wenn er internas nach außen trägt. Ein Buchhalter hat eine besondere Vertrauensstellung. Das Anzeigen ermöglicht die fristlose Kündigung . Wenn die Tatsachen bekannt sind dann muss er wahrheitsgemäß aussagen. Er darf nur nicht seinen Chef anzeigen. Das ist ein großer Unterschied. LG Alex
du trittst das hier ziemlich breit, lieferst aber keinen beweis.
Okay , dann bitte Paragraph 241 Absatz 2 BGB. Wenn die Erklärung nicht ausreichend gewesen ist. Und ja das Bundes -Arbeits-Gericht, BAG sieht das auch so. Moralisch ist das wohl falsch aber die Gerichte entscheiden neunmal danach und dem Fragant muss man ja nicht in die Falle tappen lassen. LG Alex
es spricht aber das urteil des EGMR dagegen. der hält eine anzeige gegen den AG für eine freie meinungsäußerung und somit eine kündigung für rechtswidrig, wenn der kündigende von einer strafbarkeit der angezeigte handlung ausgehen musste (EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08). in § 241 steht aber nicht drin, dass ein AN eine straftat nicht anzeigen darf, wenn sie wirklich vorliegt.
hast du ein BAG-urteil, dass nach dem 21.07.2011 gesprochen wurde?
Nein , zur Zeit sicher nicht. Es ist Samstag. Die Umsetzung in Deutschland ist nicht immer zeitnah. Des Weiteren bezieht sich der Fragant auf eine Vermutung und nicht auf Tatsachen Ein Beweis kann von seiten des Fraganten nicht vorgelegt werden. das ,,, bloße verlegen, ,, einer Quittung rechtfertigt nunmal nicht die Anzeige. das gesamte in Verbindung mit der Vertrauensstellung als Buchhalter . Finde ich sehr gewagt und wenn die fristlose nicht greift dann greift mit Sicherheit die ordentliche. Was wiederum als einen Nachteil für den Fragant endet. Das Urteil ist mir auch bekannt und die Argumente welche dagegen stehen. der Fragant kann die Möglichkeit nutzen erstmal mit der Geschäftsführung , Ehefrau zu reden. ich vermute damit die Rechtssprechung , zumindest in Sachsen das auch so sieht. nichts für Ungut . Dir noch einen schönen Tag LG Alex .
du musst nur aufpassen, dass du dich nicht der beihilfe schuldig machst. mitwisserschaft allein ist noch keine straftat, beihilfe jedoch schon. die grenzen sind in deinem fall kaum exakt zu ziehen, wenn du für die buchhaltung verantwortlich bist. du könntest deinen chef natürlich anzeigen, das wäre aber, wenn es nicht anonym geschieht, mit deinem verbleib in der firma nicht zu vereinbaren. verzwickte situation und ich möchte nicht in deiner haut stecken.
gar nichts!
wenn du nicht Probleme bei deinem jetzigen und evtl. auch künftigen Arbeitgebern riskieren willst.
er kann als buchhalter aber sehr schnell wegen beihilfe mit drinstecken.
in diesem Fall, muss das Fehlverhalten des Chefs ja nicht zwangsläufig bemerkt werden. Und wenn es eben nicht bemerkt wird, ist es auch keine Mithilfe
es wurde ja bemerkt, sonst gäbe es diese frage ja nicht. die reine mitwisserschaft ist auch noch keine beihilfe.
Dann hat er es eben NICHT "bemerkt" und somit weder Ärger mit dem Finanzamt, noch mit dem Chef.
Und ich wiederhole mich gerne "Geschäftsleute kennen sich", also hängt er seinen Chef hin, dann viel Spaß bei künftigen Bewerbungen!
sorry, aber er hat es bemerkt und mit dieser frage kundgetan. vor gericht kann er dann auf keinen fall behaupten von nichts etwas gewusst zu haben. diese nichts hören, nichts sehen, nichts riechen-mentalität hat schon zu einigen katastrophen geführt.
und wäre ich der Meinung das die 3-Affen-Methode zieht, dann würde ich mir darüber keinen Kopf machen, dann würde ich es einfach so hinnehmen, weil es alle so machen! Das ist aber leider nicht meine Art...
vor Gericht kann er dann auf keinen Fall behaupten von nichts etwas gewusst zu haben
Selbstverständlich kann er!
Ich habe ja im Grunde gar nichts gegen einen Weltverbesserer, wenn ihm die Konsequenzen für sein Handeln bewusst sind, egal wie er handelt!
....nur danach halt nicht jammern! ".....ach, hätt ich nur.....
ich möchte die Welt nicht verbessern (wäre aber schön wenn es dazu beiträgt ;-) ) aber ich habe ein Gewissen u. das macht mir irgendwie echt kopfzerbrechen!! Alle motzen über Leute die Steuern hinterziehen etc. , aber jeder schaut weg wenn es denn dann vor der eigenen Nase passiert, sorry aber das ist nicht meine Art!
ich sitze zusammen mit meinem Gewissen, aber auch mit dem Bedürfnis meinen Job nicht zu verlieren echt in der Zwickmühle :-(
dann verbessere die Welt da, wo es dir nicht schadet. Dazu hast du tausend andere Möglichkeiten.
ein schlechtes Gewissen haben, ist eine Sache, dir deshalb aber selber ins Bein schiessen?!
Wenn du dem Finanzamt einen Gefallen tun willst, dann verlange in der Bar, Disko, Taxifahrer, etc. immer eine Quittung
Selbstverständlich kann er!
damit macht sie sich dann aber ganz sicher strafbar. falschaussagen vor gericht sind eine straftat
Ist der Chef der Unternehmer oder ein Angestellter in der Firma?
Das ist nicht ganz unerheblich.
Er ist genau genommen Angestellter, seine Frau ist eingetragene Geschäftsführerin u. Gesellschafter
ja, ich denke auch, dass er machen kann was er will....mal grob ausgedrückt, aber den Staat betrügt er! Und irgendwie finde ich, betrügt er auch uns als seine Mitarbeiter. Ich bin nur soweit involviert, dass ich davon weiß.