Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde?
Hallo an Alle
Meine Partnerin ist Peruanerin ( ich bin Deutscher) und am 31.Juli 2019 legal ohne Visum in Deutschland, mit unserer gemeinsamen Tochter eingereist. Da unsere Tochter nach dem Abstammungsprinzip auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben wir diese beurkunden lassen. Obwohl dies nicht so geplant war entstand der Wunsch vorerst in Deutschland zu leben.
Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Partnerin holten wir uns einen Termin bei der Ausländerbehörde. Durch technische Probleme in der Behörde wurde der Termin kurzfristig einen Monat nach hinten verschoben.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin jedoch nicht mehr legal in Deutschland. Dies teilte ich auch der Ausländerbehörde mit und reichte sämtliche Unterlagen vorab per Post ein.
Es kam wie es kommen musste. Zum Termin bekam mein Frau eine Anzeige wegen illegaler Einreise, eine Fiktionsbescheinigung konnte nun nicht mehr ausgestellt werden und sie erhielt nur eine Duldung.
Nach einer Anzeige und auch meiner Zeugenvernehmung bei der Bundespolizei, in der ich sämtliche Unterlagen und auch die Terminverschiebung belegen konnte wurde mittlerweile die Anzeige wegen illegaler Einreise durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
Allerdings bekommt meine Partnerin nun alle 3 Monate eine Duldung. Nun ist der Antrag 7 Monate her und noch immer keine Entscheidung. Diese Bearbeitungsdauer ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat meine Partnerin sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ( Zuzug zu einer minderjährigen und sogar schutzbefohlenen Deutschen zum Zwecke der Persohnenführsorge)
Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?
Da es aus den vorab genannten Gründen ein Abschiebungsverbot gibt, habe ich kein Problem mit der Duldung an sich, mein Problem ist eine dadurch nicht vorhandene Krankenversicherung.
Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten.
1 Antwort
Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?
Nach gerade mal 7 Monaten und dann auch noch angesichts der aktuellen Situation wohl eher nicht.
Zu beachten ist auch, dass deine Frau zwar einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat, dies jedoch nur, wenn sie mit einem entsprechenden Visum eingereist ist. Als Peruanerin darf sie zwar auch ohne Visum einreisen, dies aber nur fuer maximal 90 Tage. Peru zaehlt nicht zu den Staaten, bei denen normalerweise nach einer visumfreien Einreise auch ein Aufenthaltstitel gewaehrt werden kann.
Das wird sich wahrscheinlich noch ein Weilchen hinziehen und ob das mit dem Aufenthaltstitel ueberhaupt klappt, erscheint vorerst eher fraglich.
Ja, mit dem Visum hast du Recht, da es aber um das Wohl des Kindes geht, besteht die Möglichkeit auch die Möglichkeit der Nachholung des Visaverfahrens auch innerhalb Deutschlands.
Dies war uns durchaus bewusst aber da sie sowieso nicht ausgewiesen werden darf, kann ich eine solche Verzögerung nicht nachvollziehen. Egal in welche Richtung die Entscheidung vorerst geht.
Dazu muss ich auch sagen, dass alle Unterlagen komplett sind. Da wir im letzen Jahr sogar heiraten wollten in Deutschland liegen sogar Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse und alles incl Apostillen vor.