Auf Privatparkplatz Fahrzeugbeschädigung-In wieweit haftet der Eigentümer?
Wir haben einen großen Privatparkplatz vor einem 28 Parteien Neubau. Jetzt haben wir einen Schaden von ca.650€ laut Werkstatt an unserem Fahrzeug. Kein Zaun bei angrenzenden öffentlicher Grünfläche/ Spielplatz. Auch eine Beschrankung ist nicht vorhanden. Wir haben hier regelmäßigen Durchgangsverkehr von Fußgänger, Radfahrer und spielenden Kindern/ Jugendliche. Trotz mehrmaligen schriftlichen Bedenken bez. der Fahrzeuge wurde bisher nichts unternommen oder werden seit 4 Monate hingehalten, ohne Veränderung.
Es ist bequemer für die Anderen über unser Grundstück zu latschen/fahren als drumherum zugehen. Es hat sich rumgesprochen, dass hier ohne Konsequenzen geparkt werden kann. Trotz großen Privatparkplatz Hinweisschild hält sich keiner dran. Selbst Firmen überfahren den Parkplatz und stellen sich ab oder überfahren den Platz über den Randstein auf das anschließende Grün.
Inwieweit kann man den Vermieter für den Schaden haftbar machen, da ich trotz Bedenken und Prophezeihung jetzt einen Schaden habe. Es gab auch einen weiteren Vandalismusschaden auf einer Terrasse weil eben kein Zaun gezogen ist.
4 Antworten
Der Vermieter kann grundsätzlich zu keiner Haftung herangezogen werden.
Inwieweit kann man den Vermieter für den Schaden haftbar machen
gar nicht, ausschliesslich gegen den Verursacher; damit ist DER Drops gelutscht.
Der Vermieter/Verwalter/Hausmeister hat Hausrecht und kann die Überquerung untersagen; Platzverweise aussprechen - bei Zuwiderhandlung ist das Hausfriedensbruch
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kann man abschleppen lassen; Kosten müssen vorgelegt werden .....
Es gab auch einen weiteren Vandalismusschaden auf einer Terrasse
Anzeige gegen Unbekannt .....
wenn ich da nicht parken kann - trotz Zusicherung und Zahlung - Brief mit Fristsetzung von ca. 14 Tagen - danach die Miete um die 25€ reduzieren
Es kommt sehr selten vor, dass nix frei ist aber eben sehr voll ist. Keine Nummerierung trotz mehrmaliger Zusage.
Da der Vermieter euch nicht gezwungen hat dort zu parken und euch auch vermutlich keinen 100% sicheren Parkplatz zugesichert hat -- Pech!
Musst du den Verursacher haftbar machen!
100%ige Sicherheit gibt es nicht. Wir zahlen Miete 25€/Mon. die Wildparker nichts. Teilw. bekommen Mieter keinen Parkplatz.
Dann kannst du die Miete kürzen, aber alles andere ist nicht Problem des Vermieters
jemand parkt auf deinem Parkplatz - steht dort z.B. dein Kennzeichen drann? Abschleppen lassen, must aber in Vorlage treten und beim Halter wieder einfordern
viel Spass dabei
Gar nicht vermutlich, weil dir ja nicht der Vermieter den Schaden zugefügt hat. Kann ja auch wer legitim auf dem Grundstück gewesen sein.
Danke Peterobm, Das Problem, es passiert nichts. Trotz den vom VM geforderten Bildern, Laminierte Karten, wo der Fahrer darauf hingewiesen wird, dass es ein privat Parkplatz ist. Die Karten fliegen anschließend auf dem Parkplatz rum und am nächsten Tag stehen sie wieder hier. Es erfolgt keine Abschleppung wie auf dem Hinweisschild beschrieben. Das spricht sich hier eben rum. Die Mieter zahlen 25€/Mon Miete für den Parkplatz