wildunfall mit fremden Auto wer haftet?

8 Antworten

Das Auto ist übrigens Vollkasko versichert.

Vollkaskoschutz beinhaltet den Teilkaskoschutz und somit sind Wildschäden mitversichert!

Du mußt unterscheiden zwischen dem Versicherungsschutz und der Prämie:
Es ist immer das Auto versichert und somit Versicherungsschutz vorhanden für das Auto ;-)

Die Prämie jedoch richtet sich u.a. nach dem Fahrerkreis! Ergo wird es zu einer Prämiennachzahlung für den Versich.nehmer kommen und evtl. einer Strafprämie - je nach Gesellschaft und Vertrag :-((

Gruß siola55

.... wer stellt denn Ansprüche für eine Haftung?

Bei uns zumindest ist immer das Fahrzeug versichert, falls das wichtig sein sollte.

Die Schwägerin möge ihren "Berater/Makler" einbinden, denn für den sind solche Schäden sicherlich auch Alltag.

Versuchen über die Teilkasko regulieren zu lassen.

Kann aber sein, dass die Fahrerkreisbegrenzung und damit der günstigere Preis wegfällt.

Also weder die Versicherung des Fahrers noch die Vollkaskoversicherung hat etwas mit dem Wildschaden zu tun. Wenn überhaupt zahlt die Teilkaskoversicherung des Halters, weil immer das Fahrzeug versichert ist und nicht der Fahrer. Es tut also gar nichts zur Sache wer den Wagen gefahren ist.

Für Schäden, die an dem Fahrzeug durch Überfahren von Wild entstanden sind, haftet die Teilkaskoversicherung des Halters, also deiner Schwägerin.

Bleibt die Frage im Raum, die aber versicherungstechnisch nicht relevant ist, warum dein Vater so spät oder gar nicht mehr hat reagieren können um dem Wild noch auszuweichen...zu dicht aufgefahren? 

bannanenopfer 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 13:47

Also ausweichen darf man auf keinen Fall vorallem war es eine Landstraße und wir sind mit ca 100 km/h gefahren. Er hat zwar gebremst aber leider zu spät sodass wir es nicht mehr rechtzeitig geschafft haben stehen zu bleiben im Dunkeln ist es eben auch etwas schwer alles zu sehen.

Die Versicherung zahlt trotzdem, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hatte. 

Wenn der Halter gegen die Einschränkung verstossen hat, nur bestimmte Personen fahren zu lassen, dann sehen die Versicherungsbedingungen eine Strafzahlung in Höhe eines Jahresbeitrags vor. Die Eigenbeteiligung steigt also entsprechend.

Ansonsten haftet ohne weitere Absprachen der Fahrer für Schäden an einem ausgeliehenen Fahrzeug, unabhängig vom Verschulden.

kevin1905  30.09.2017, 08:26

Halter

Versicherungsnehmer. Müssen nicht identisch sein.