TÜV überschritten! Verwarngeld trotz Privatparkplatz?
Hallo Community,
man sollte ja bekanntlich zum Wochenende keine Post aufmachen, doch ich tat es trotzdem. Mir wird vorgeworfen meine fällige Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate überschritten zu haben (was auch korrekt ist).
Dabei ist der Feststellungsort mein privater Parkplatz vor der Haustür! Nun meine Frage:
Ist die Forderung gerechtfertigt wenn das Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße oder Parkplatz stand?
Ich kann doch auf meinen Parkplatz abstellen was ich möchte. Oder?
Ich bin auf eure Antworten gespannt! :)
9 Antworten
Hallo,
habe mal was rausgesucht.
Laut Verkehrsportal:
Die Halter von Fahrzeugen die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen nach § 29 Abs. 1 StVZO ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kfz im öffentlichen Straßenverkehr tatsächlich benutzt wird, entscheidend ist die Zulassung hierzu (BayObLG Beschl. v. 11.02.82, VRS 62, 386, Rebler, VD 2006, S. 64)
Entscheidend ist hierbei, ist das Fz noch zugelassen ist, ist das Fz entstempelt oder Schilder ab, passiert (meist) nicht`s.
Gruß
Genau so ist es !
Siehe §29 (1) StVZO, dort stehen auch die Ausnahmen
- Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
- Fahrzeuge der Bundeswehr
- Fahrzeuge der Bundespolizei
Die Frage gab es schon mehrfach, leider gibt es hier mehrfach die falsche und mehrfach die richtige Antwort. Ich habe beruflich damit zu tun, sei denen gesagt, die meinen dass die Ahndung des Verstoßes korrekt sei; - ihr habt Recht !
Für die Vorführungspflicht zur HU ist einzig und allein entscheidend, ob ein Fahrzeug zugelassen ist, ob es benitzt wird oder auf privatem Grund steht ist dabei vollkommen irrelevant.
Siehe §29(1) StVZO
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
- Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
- Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
weitere Ausnahmen gibt es nicht !
Dabei ist der Feststellungsort mein privater Parkplatz vor der Haustür!
Auch dein privater Parkplatz ist Teil des öffentlichen Verkehrsraums, sofern er für einen nicht näher bestimmten Personenkreis frei zugänglich ist, d.h. nicht durch Absperrungen o.ä. so gesichert ist, dass dort u.a. keine Fußgänger hingelangen können. Da das Ordnungsamt Zugang zu dem Parkplatz hatte, um die Situation feststellen zu können, haben dort auch andere Zugang. Dein Fahrzeug stand also mitten im öffentlichen Verkehrsraum.
Abgesehen davon spielt es überhaupt keine Rolle, wo das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt abgestellt war. Solange es angemeldet ist, unterliegt es der HU-Pflicht. Nach deiner Logik könnte jeder jahrelang seinen TÜV überziehen, das Fahrzeug zuhause in einer Garage verstecken und somit selbst der Zwangsstilllegung entgehen, solange er nicht gerade unterwegs angehalten wird.
Wenn du keine HU durchführen möchtest, musst du das Fzg abmelden. Wenn du es anschließend auf Privatgrund abstellen willst, musst du für entsprechende Absperrmaßnahmen sorgen.
Entscheidend ist, dass das Auto zugelassen ist, dann muss die HU gültig sein. Zudem ist das Auto im öffentlichen Verkehrsraum, wenn der Stellplatz nicht auf einem abgeschlossenen Grundstück (Zaun/Mauer) ist.
Woher willst du das wissen? Warst du vor Ort und kennst die genauen baulichen Verhältnisse? Wie genau schaut die Absperrung aus, beschreibe das bitte mal.
Das spielt keine Rolle. Privat ist privat und kein "Staatlicher" Parkplatz somit kannst du dort auch so lange parken wie du willst, auch ohne Kennzeichen. Weil es DEIN Parkplatz ist. DU bezahlst auch dafür. Und es darf auch niemand anderes ausser dir dort parken
Dann irrt sich der Bundesgerichtshof und wir sollten besser dir glauben. Das ergibt natürlich Sinn.
Klar, in meinem Viertel gibt 500 baulich verschiedene Privat Parkplätze. Überall gammeln seit Jahrzehnten Autos ohne Kennzeichen vor sich hin. Komisch das kein einziger Polizist jemals was dagegen gesagt hat....... sind wohl alle korrupt nä?
Wie gesagt, du hast mehr zu sagen als der BGH, eine Diskussion erübrigt sich.
Ja macht kein sinn mit dir. Dir nach sind ja alle Polizisten korrupt
Eben. Wen interessiert schon die höchstrichterliche Rechtssprechung.
Hi, ist gerechtfertigt. Solange das Auto zugelassen ist, muss es Hu haben. Dabei ist egal wo es steht.
Ein privater Parkplatz ist ein privater Parkplatz und kein öffentlicher Parkplatz. Somit gilt dort die Hausordnung. Du kannst dort auch ein Auto ohne Kennzeichen abstellen