an parkende Autos vorbeifahren bei Gegenverkehr
Hallo! Ich habe heute einen "Beinahe-Unfall" gehabt und bin ein wenig ins Grübeln gekommen, ob ich bei einem Unfall rein rechtlich der der Schuldige wäre. Hier der Sachverhalt: An einer vielbefahrenen Bundesstraße innerorts parken fast ständig Fahrzeuge berechtigter Weise am Straßenrand. Nun ist die Bundesstraße allerdings breit genug, daß trotz parkender Fahrzeuge 2 PKW-s einander gefahrlos begegnen können. Mit einem PKW und einem LKW passt es auch. Bei 2 LKW-s könnte es wohl nicht mehr passen. Hierzu muß ich sagen, daß das Fahrzeug, welches an den parkenden Autos vorbei fährt, die gestrichelte Mittellinie der Straße überfahren muß. Heute war mein Fall wie folgt, ich fuhr an den parkenden Fahrzeugen wie immer vorbei. Mir kamen mehrere Fahrzeuge entgegen. Alles war gut, bis ich einen VAN auf mich zukommen sah. Der Fahrer hat anscheinend durch die Gegend geschaut, war aber noch auf seiner Spur, aber Pech für mich in der Nähe der Mittellinie. Ich konnte in dem Moment nicht weiter an die Seite aufgrund der pakenden Autos. Zum Glück hatte mein Gegenüber im allerletzten Moment mich dann doch noch mitbekommen und nach rechts gelenkt, es war aber ein geschulter Fahrer, denn im selben Moment ertönte seine Hupe... Da ich fast täglich an dieser Stelle vorbeifahre, kann mir jemand erzählen, ob ich bei einem Crash die Schuld gehabt hätte?
3 Antworten
Das ist nicht so einfach zu beantworten, da wir a) nicht dabei waren und b) die Stelle nicht selbst kennen.
Im Zweifel wäre wohl die Schuld geteilt worden, in welchem Verhältnis kann ich nicht sagen. Grundsätzlich ist man - befindet sich das Hindernis/die Engstelle auf der eigenen Fahrspur - wartepflichtig, was hier wohl auf beide Fahrer zugetroffen hätte.
§ 6 StVO - Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Im Zweifel hättest du stehen bleiben müssen. Wenn er dann in dein stehendes Fahrzeug gefahren wäre, wäre er wohl schuld gewesen.
Außerdem hättest du Hupen oder Lichthupe geben können, um ihn auf dich aufmerksam zu machen.
Ich vermute mal das ihr euch die Schuld geteilt hättet, aber genau wollt ich mich da nicht festlegen.
Mit dem Stehenbleiben ist das so eine Sache, das ganze ist im fließenden Verkehr, ich der erste auf meiner Seite und der andere hatte Autos vor und hinter sich.Und man hofft ja bis zum Schluß daß der Gegenüber aufmerksam wird. Tja, mit dem Hupen da bin ich eher vorsichtig, denn ich konnte sehen , daß der andere abgelenkt war und manchmal lenkt man vor Schreck noch erst recht in Richtung der Hupe???
Hmm dies ist schwer zu beantworten da Aussage auf Aussage trifft. Ich pers denke das du recht hättest da du kein Platz bei dir hast und gezwungen bist über die Linie zu fahren und der VAN Fahrer dies beachten muss.
Hoffe konnte dir helfen Gruss :)