PKW gegen Zaun. Folgen?
Guten Abend zusammen
Gestern gegen 23 Uhr auf dem Weg nach Hause bin ich zu schnell um eine Kurve bei nasser Fahrbahn gefahren wodurch das Heck ausbrach und ich gegen ein Zaun eines Spannwerks (vermutlich RWE) knallte. Der Zaun ist verzogen und mein Auto (Smart fortwo) hat vorne einige Schäden. Polizei direkt gerufen die mir eine Unfallermittlung gaben.
Zu mir: unfallverursacher, fahranfänger, 20 Jahre alt, probezeit
Meine Fragen: - Wer zahlt Schaden vom Fahrzeug? (Ich selbst, Haftpflicht, kfzversicherung,...) - Wer zahlt Schaden vom Zaun? - Welche weiteren Konsequenzen können auf mich zu kommen?
Liebe grüße Fabian
9 Antworten
Deine Haftpflicht zahlt den Zaun und die Vollkasko den Schaden an Deinem Auto, wenn Du Vollkaskoversichert bist, ansonsten musst Du für den Schaden an Deinem Wagen aufkommen.
Wer zahlt Schaden vom Fahrzeug?
Vollkasko, wenn vorhanden, ansonsten du selbst.
Wer zahlt Schaden vom Zaun?
KFZ-Haftpflicht
Welche weiteren Konsequenzen können auf mich zu kommen?
Versicherung wird teurer, wenn du den Schaden nicht zurückkaufst, oder einen Rabattretter hast.
Ggf. OWi-Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit.
auch hinten dürften Schäden sein -
Fremdschaden läuft über die Haftpflicht - Eigenschäden werden aus eigener Tasche bezahlt. Die Teilkasko greift nicht.
auf die Verlängerung oder ASF hat der Unfall keinen Einfluss. Du hast die 35€ gezahlt, damit ist das durch.
Er war nur ein banaler Unfall
A. Du, B. evt. Versicherung. Ansonsten abwarten...
Man sollte hier nicht schreiben wenn man keine Ahnung hat!
den Fremdschaden übernimmt immer die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schaden verlangt die Haftpflicht keinen Regress beim Verursacher. Das wäre nur bei einer mind. fahrlässigen Obliegenheitsverletzung möglich.
Es freut mich, wenn du dran glaubst. Übrigens: Meine Antwort stimmt uneingeschränkt. Deswegen das Wort "eventuell"...
Naja, bei grober Fahrlässigkeit beispielsweise nicht. Soviel zu DEINER Ahnung!
Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftpflicht den Fremdschaden, dann hat sie nur ggf. Regressansprüche gegen den Verursacher.
was zudem noch nachgewiesen werden müsste, was nicht gerade einfach ist.
Hallo Fabian,
für den Schaden an deinem Fahrzeug tritt die Vollkasko-Versicherung ein, falls du eine abgeschlossen hast.
Wenn nur eine Teilkasko-Versicherung besteht, werden nur evt. kaputte Scheiben erstattet.
Den Fremdschaden an dem Zaun, übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wenn sich in deinem Versicherungsschutz, kein Rabattschutz bzw. Rabattretter befindet wirst du zum 01.01.2018 in eine andere Schadensfreiheitsstufe hochgestuft. In welche kann dir nur dein Versicherungsvermittler, bzw. der Versicherer sagen bei dem du versichert bist.
Gruß Apolon
in eine andere Schadensfreiheitsstufe hochgestuft
Eine höhere SF Klasse ist doch aber besser als eine niedrigere. Wird man also für einen Unfall belohnt???
Eben! Dann zahlt der Verursacher eben doch: denn ausschließlich das Vermögen des Verursachers wird z.B. bei "dolus eventualis" gemindert.