Wildunfall kilometer überschritten?

12 Antworten

Gehe ich Recht in der Annahme, daß sich Dein Versicherungstarif an den gefahrenenen Kilometern orientiert und Du mit dieser Art der Berechnung noch unerfahren bist?

Falls Ja: Niemand weiß vorher so genau die Kilometer im voraus, die er /sie im Jahr fahren wird.

Deswegen kommt bei so einem Tarif immer mal wieder eine Zwischenabfrage von Seiten der Versicherung- i.d.R. einmal jährlich und danach bekommt man Geld zurück oder muß nachzahlen- fertig!

Die Ersteinschätzung dient nur dazu, den vorraussichtlichen Tarif zu berechnen und ist nicht bindend.

Falls ich Dich falsch verstanden haben sollte, bitte ich um weitere Erklärungen.

Frage einfach Deinen Berater/Makler, der wird ja wissen was er Dir verkauft hat und der kennt auch die Damen und Herren mit dem Geld.

Einige, wie die Axa, sollen ja zulangen bei Schummelei, steht alles im Versicherungsschein.

Hi Anonus95,

da reißt dir niemand den Kopf ab wegen der paar Kilometer...

Viel wichtiger ist doch, ob du den Wildschaden mit abgesichert hast: also mind. Teilkaskoversichert; bei Vollkaskoschutz ist der TK-Schutz inklusive, also auch Wildschaden mitversichert!

Hast du auch noch den Schutzbrief inkl., dann werden dir auch die Abschleppkosten übernommen ;-))

Ganz wichtig: du benötigst von der Polizei eine "Wildunfall-Bescheinigung" für deinen Versicherer (so jedenfalls bei uns in BW).

Gruß siola55

Grundsätzlich musst du einen Schaden natürlich "umgehend" melden". Jetzt noch den km-Stand anders anzugeben, wäre bereits eine unzulässige Manipulation.

Jetzt musst du ein paar € Beitrag nachzahlen.

Bei einer derartigen Schadensmanipulation, ist der Versicherer von der Leistung frei, und du bekommst eine Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetrug.

das nachträgliche Ändern der Angaben wird bestimmt auffallen. daher würde ich es eher sein lassen, da es wie Vertuschung aussieht und dann garantiert überprüft wird.

aber es ist grundsätzlich ohnehin wohl nicht ausschlaggebend, da die Kilometerangabe im Vertrag eher ein langjähriger Mittelwert ist. wenn in den nächsten Jahren weniger gefahren werden sollte, kann man in einem Jahr auch mal ein paar TKM überziehen.

Apolon  08.05.2018, 08:56
kann man in einem Jahr auch mal ein paar TKM überziehen.

Bedeutet für mich, du stellst hier Behauptungen auf, ohne deine Versicherungsbedingungen je gelesen zu haben.

Sinnvollerweise solltest du diese mal lesen!

ant8eart  08.05.2018, 09:47
@Apolon

wenn man nur die Hälfte liest, kommen halt immer nur Halbwahrheiten raus. Du solltest einfach den kompletten Satz lesen, das ergibt erst Sinn.

Apolon  08.05.2018, 11:47
@ant8eart

Ich habe deinen kompletten Text gelesen - und dieser ist absoluter Unsinn.

Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung

L.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 oder Berufsgruppen (Tarifgruppen) gemäß Anhang 3, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.

Auswirkung auf den Beitrag

L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.

..........................................

Und dies bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er bei Feststellung, dass er mit den gemeldeten Jahres-KM nicht hinkommt dies seinem Versicherer melden muss. Und dies ergibt sich aus dem nachfolgenden Text aus den Versicherungsbedingungen.

..................................................

L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung

Anzeige von Änderungen

L.4.1 Die Änderung eines der Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.

..............................................

Eine Bitte - bitte in Zukunft erst die Versicherungsbedingungen lesen, bevor du solchen Unsinn schreibst.

ant8eart  11.05.2018, 18:53
@Apolon

Unsinn ist, die Versicherungsbedingungen in diesem Fall so ernst zu nehmen.

Apolon  12.05.2018, 13:57
@ant8eart

Wer diese nicht ernst nimmt, muss dann halt mit rechnen, dass er einen Strafbeitrag zahlen darf.

Hat man für solche Kunden wie du einer bist eingeführt.

ant8eart  13.05.2018, 10:43
@Apolon

spar dir die Abfälligkeiten, wenn man keine Ahnung hat, es nervt auch.

Apolon  13.05.2018, 14:19
@ant8eart

Der Einzige der keine Ahnung hat, bist doch DU!

Nur Du merkst es ja noch nicht einmal, daher tust du mir sehr leid!